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Landesmarke Baden-Württemberg mit Schriftzug Regierungspräsidium Tübingen

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Vorreiter bei der Prüfung von DC-Zählern für die Elektromobilität!

Abteilung 10 – Eich-und Beschusswesen

Abteilungspräsident Uwe Alle:

Im Rahmen des Mess- und Eichgesetz sorgen wir für die regelmäßige Eichung der über ganz Baden- Württemberg verteilten E-Ladesäulen und dafür, dass die richtige Menge Strom aus der E-Ladesäule in Ihr E- Fahrzeug fließt. Damit tragen wir dazu bei, dass der von der Landesregierung im Koalitionsvertrag forcierte Ausbau der E-Lade- und Schnell-Ladeinfrastruktur eichrechtskonform und fair für die Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt werden kann.
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Uwe Alle zur Arbeit des Eich- und Beschusswesens

Für die Menschen im Land!

Die Landesregierung hat Baden-Württemberg zum Leitmarkt für Elektromobilität und zum Leitanbieter für alternative Antriebe erklärt.

In ganz Baden-Württemberg sollen moderne, vernetzte und geteilte Mobilitätsangebote verfügbar gemacht werden. Die Stärkung der E-Mobilität setzt die weitere Verdichtung des Netzes mit öffentlichen Ladepunkten und eichrechtskonformen Schnell-Ladesäulen voraus. Die landesweit gesteckte Zielmarke geht dabei von rund zwei Millionen privaten und öffentlichen eichrechtskonformen Ladepunkten aus.

Gerade hier zeigt sich die Bedeutung der Abteilung 10. Das Eich- und Beschusswesen gilt mit als Wegbereiter, dass an E-Ladesäulen die Messergebnisse korrekt ermittelt, angezeigt, beweissicher übertragen und abgerechnet werden. Oder auch kurz gesagt, dass Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher nur das zahlen, was Sie auch tatsächlich an Strom „getankt“ haben!

Unsere Leistung!



Bevor ein Hersteller ein neues Messgerät auf den Markt bringen darf, überprüfen und bescheinigen die sogenannten Konformitätsbewertungsstellen (KBS), dass dieses Gerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Danach darf der Hersteller die Metrologische Kennzeichnung auf seinem Produkt anbringen. Weil dieses Zeichen ein Gütezeichen ist, ist Neutralität und Kompetenz die Voraussetzung für eine Konformitätsbewertungsstelle.

Zuständig für die Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie nach EU-Richtlinien ist in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft.

Mit der beim Landesbetrieb EBBW angegliederten Konformitätsbewertungsstelle 0103 unterstützen wir von der Abteilung 10 – Eich- und Beschusswesen – Hersteller von Energiemessgeräten und Zusatzeinrichtungen hinsichtlich des Marktzugangs sowie der Prüfung ihrer Produkte, damit diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

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Schlauer in 60 Sekunden: Unser Kollege Dr. Wolfgang Kieninger erklärt, was sich hinter einer Konformitätsprüfung verbirgt.

Im Team.

Die Konformitätsbewertungsstelle des Eich- und Beschusswesens (EBBW) im Regierungspräsidium Tübingen kooperiert hinsichtlich der für den Einbau in E-Ladesäulen vorgesehenen Gleichstromzähler mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH (SWU).

Die Konformitätsprüfungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens werden dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SWU im Unterauftrag für die Konformitätsbewertungsstelle des EBBW (KBS 0103) eigenverantwortlich durchgeführt.

Die Zusammenarbeit der SWU mit der KBS 0103 leistet einen wichtigen Beitrag zur Energie-und Verkehrswende sowie zum Verbraucherschutz. Denn dadurch wird erreicht, dass auch an Gleichstrom-Ladesäulen die Messergebnisse gemäß Mess- und Eichgesetz korrekt ermittelt und abgerechnet werden.

In einem Monat können so bis zu tausend Messgeräte bei der Konformitätsservicestelle der SWU geprüft werden, manchmal sogar mehr. Dabei handelt sich hauptsächlich um Gleichstromzähler, sogenannte DC-Zähler, englisch „direct current“. Denn Gleichstrom hat gegenüber Wechselstrom den Vorteil, dass das Aufladen von E-Autos mit Gleichstrom deutlich schneller vonstatten geht, als mit Wechselstrom.

Die Konformitäts-Servicestelle der SWU ist eine der wenigen Stellen in Deutschland, welche Gleichstromzähler für Ladesäulen überprüfen kann. Denn als mit der Aufstellung von Gleichstrom-Ladesäulen begonnen wurde, waren Gleichstromzähler aus dem gesetzlich geregelten Bereich mangels Einsatzmöglichkeit so gut wie verschwunden. Daher musste im gesetzlichen Messwesen die Infrastruktur zur Markteinführung erst wieder aufgestockt werden.

Die Kooperation ist darüber hinaus ein sehr gutes Beispiel für ein effektives und effizientes Zusammenwirken von privaten und staatlichen Stellen bei der Umsetzung komplexer Aufgaben. "Sie ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie das Regierungspräsidium die Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig zum Klima- und Umweltschutz beiträgt“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Nicht zuletzt wurden das Eich- und Beschusswesen im Regierungspräsidium Tübingen und die Stadtwerke Ulm/Neu Ulm GmbH durch ihre enge Zusammenarbeit zu Vorreitern bei der Prüfung von DC-Zählern für die Elektromobilität und damit zum Garanten für den Ausbau und den Betrieb der Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland!

Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.



Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 10 – Eich- und Beschusswesen – des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Anna Mohl, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)

Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

Impressum: Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel



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