Diese Website verwendet Funktionen, die Ihr Browser nicht unterstützt. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf eine aktuelle Version.
Landesmarke Baden-Württemberg mit Schriftzug Regierungspräsidium Tübingen
Medien
  • c Angela_Rohde
  •  | c CREATIVE WONDER
  •  | c Eisenhans
  •  | c Shock
  •  | c spotmatikphoto
  •  | c upixa
  •  | Gajus - stock.adobe.com
  •  | ipopba - stock.adobe.com
  •  | janvier - stock.adobe.com
  •  | Regierungspräsidium Tübingen

Versorgungs­engpässe, Ausnahme­genehmi­gungen, Wundermittel!

Foto: Gajus - stock.adobe.com

von Dr. Michael Schmidt, Leitender Pharmaziedirektor, Referat 26 – Pharmazeutische Angelegenheiten, Leitstelle Arzneimittelüberwachung BW



Die Covid-Pandemie änderte ab März 2020 auch die Arbeit des Pharmazie-Referats 26 erheblich.

Aufgrund des Zusammenbruchs etablierter internationaler Lieferketten bei lebenswichtigen Arzneimitteln und Wirkstoffen kam es zu Versorgungsengpässen, die durch Importe abgefangen werden mussten. Dies erforderte die schnelle Ausstellung von Einfuhr- und Herstellungserlaubnissen – zum Beispiel für das Umkennzeichnen ausländischer Ware und die Genehmigung zur Abgabe ausländischer Arzneimittel durch Pharma-Großhandlungen und Apotheken.

Weil Covid-Impfstoffe schnell verfügbar sein mussten, erhielten die Pharma-Großhandlungen und Apotheken zeitnah Ausnahmegenehmigungen, z.B. um aus Großgebinden kleinere Chargen temperaturkritischer Impfstoffe auseinzeln und abgeben zu dürfen. Dies stellte eine besondere Herausforderung dar, da sichergestellt werden musste, dass die für Lagerung und Transport bei – 80 °C erforderliche Geräteausstattung vorhanden war.

Auch die für diesen neuen Bereich erforderlichen Prozess-Beschreibungen mussten sehr zeitnah erstellt, geprüft und genehmigt werden.

Im Rahmen der Herstellung von Desinfektionsmitteln und der Durchführung von Schnelltests erreichten uns zahlreiche Anfragen von Apotheken, z.B. zu den räumlichen Anforderungen.

Verschiedene Blutspende-Einrichtungen und Therapiezentren benötigten sehr zeitnah Erlaubnisse für die Herstellung von „Rekonvaleszenten-Plasma“, also von einem Bestandteil aus dem Blut von Spendern, die eine Covid-Infektion durchgemacht hatten.

Die meisten Antragsteller hatten zuvor keine Kenntnisse von den vielfältigen Anforderungen an eine den EU-Standards entsprechende Herstellung – einschließlich des erforderlichen qualifizierten Personals, der validierten Prozesse und ihrer aufwändigen Dokumentation.

Die Beratung bei Zulassungsfragen wurde intensiv nachgefragt!



Im Vorfeld einer beantragten europäischen Zulassung mussten für einen im Regierungsbezirk ansässigen Impfstoffhersteller die mit der Erteilung der Herstellungserlaubnis verbundenen regulatorischen Anforderungen abgearbeitet werden.

Hier bestand bei dem bislang eher in der Forschung engagierten Unternehmen ein großer Unterstützungsbedarf bei der Umstellung der Produktion vom Kleinst- auf den Großmaßstab. Dies erfolgte immer in Abstimmung mit dem für Zulassungsfragen zuständigen Paul-Ehrlich-Institut sowie den Immissionsschutzbehörden beim Landratsamt und der Umweltschutzabteilung im Regierungspräsidium Tübingen.

Ähnliches galt für die an diesem Produkt beteiligten Zulieferer von Ausgangsstoffen und Zwischenprodukten. Diese bedurften, soweit in Baden-Württemberg ansässig, einer hohen Beratungsunterstützung.



Zu den neuen Herausforderungen des Referats zählen Maßnahmen, die durch den Einsatz nicht zugelassener und bedenklicher Arzneimittel („Wundermittel“) gegen Covid19 erforderlich wurden. So musste beispielsweise einem Heilkundigen der orale Einsatz und die Abgabe ätzender Chlordioxid-Lösungen an Patienten in nicht gekennzeichneten Abgabegefäßen untersagt werden.

Foto: janvier stock.adobe.com

Inspektionsstau !



Der wichtige Pharmastandort Baden-Württemberg ist abhängig von Wirkstoff-, Hilfsstoff- und Arzneimittel-Importen aus Drittstaaten wie USA, Indien oder China. Covid-bedingt konnten die vom Arzneimittelgesetz geforderten Inspektionen der ausländischen Herstellerbetriebe nicht oder nur eingeschränkt (virtuell) durchgeführt werden. Hier hat sich ein Stau aufgebaut, der erst nach der Beendigung der Pandemie abgearbeitet werden kann.



Und natürlich: Herausforderung Home-Office.

Vor große Herausforderungen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt, weil sie innerhalb kurzer Zeit von der Präsenzarbeit im Regierungspräsidium auf Home-Office umstellen mussten. Dies erforderte viele technische Lösungen – wie die Umstellung der Arbeit am PC auf den Laptop.

Besprechungen und fachliche Abstimmungen mussten virtuell erfolgen. Wo möglich und fachlich vertretbar, wurde auf Vor-Ort-Inspektionen in den Betrieben zugunsten von Web-Konferenzen verzichtet. Auch für die vielen notwendigen Abstimmungen zwischen den baden-württembergischen Regierungspräsidien und dem Sozialministerium wurde dieses in den Vorjahren dienstlich nicht genutzte Medium unverzichtbar.

Foto: ipopba - stock.adobe.com

Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.



Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen – des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Jasson Schuler, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)

Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

Impressum: Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel



Datenschutzhinweis

© 2021 Regierungspräsidium Tübingen

Wir danken alle Autorinnen und Autoren für ihre Beiträge!