Schlagkräftige und innovative Vermarktungsunternehmen mit hoher Wertschöpfung sind eine wesentliche Absatzmöglichkeit für die baden-württembergische Landwirtschaft. Über das Förderprogramm der „Marktstrukturverbesserung“ werden deshalb Unternehmen der Be- und Verarbeitung, wie z. B. Mühlen, Obstgroßmärkte, Fruchtsafthersteller, Schlachthöfe oder auch Molkereien gefördert.
Dabei ist eine wesentliche Fördervoraussetzung, dass das Unternehmen mindestens 40 Prozent seiner Absatzmenge über Verträge mit Landwirten bindet. Durch diese Vertragsbindung ist der Absatz für die Landwirtschaft gesichert.
In der aktuellen Förderperiode (2014 – 2021) wurden so im Regierungsbezirk Tübingen 169 Unternehmen mit 49,2 Mio Euro gefördert – bei einer Investitionssumme von 229 Mio Euro. Dabei hat die Förderung von Unternehmen, die regionale Produkte oder Bioprodukte verarbeiten, laufend zugenommen.
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Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 3 – Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen – des Regierungspräsidiums Tübingen
Konzeption und Gestaltung: Anna Mohl, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)
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