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Die Ortsumgehung Pfullendorf – oder: Wie eine neue Straße entsteht.

Abteilung 4: Mobilität, Verkehr, Straßen

Abteilungspräsident Rainer Hölz

Planung, Konzeption und Bau von großen Infrastrukturvorhaben, wie der Neubau einer Ortsumgehung, sind immer das Ergebnis einer großen Teamleistung.
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So ist und war es auch bei der Ortsumgehung von Pfullendorf im Zuge der Landesstraße 268. Mit diesem Projekt waren in der Abteilung 4 „Mobilität, Verkehr, Straßen“ über Jahre hinweg sehr viele Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, und sind es nach der Verkehrsfreigabe im Herbst 2020 zum Teil auch jetzt noch.

Die TEAM.LEISTUNG.FÜR DIE MENSCHEN IM LAND. der Abteilung 4 zeigen wir Schritt für Schritt anhand der Ortsumgehung von Pfullendorf.

Von der Abteilung werden übrigens derzeit ca. 50 Straßenneubau- und -ausbaumaßnahmen sowie ca. 60 Radwegmaßnahmen unter hohem Haushaltsmitteleinsatz von Bund und Land geplant und umgesetzt!

1. Schritt: Die Planung

Um Maßnahmen zu realisieren, bedarf es einer gründlichen Planung.

Dafür ist das Referat 44 – Straßenplanung die richtige Adresse! Seine Aufgabe ist es, die Maßnahme so durchzuplanen, dass sie am Ende das Baurecht in Form eines Planfeststellungsbeschlusses erhält. Mit der Ortsumgehung Pfullendorf sollte die Kernstadt wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Die für die Umfahrung prognostizierte Verkehrsbelastung für das Jahr 2025 beträgt 5.750 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden, der Schwerverkehrsanteil liegt bei 7,8 Prozent. Die Nord-Ost-Umgehung von Pfullendorf wurde in zwei Bauabschnitten geplant und umgesetzt.

Der erste Bauabschnitt nördlich von Pfullendorf wurde im August 2007 für den Verkehr freigegeben.

Für den im Herbst 2020 fertiggestellten zweiten Bauabschnitt wurden vom Planungsreferat und den beauftragten Fachbüros zunächst verschiedene Varianten in unterschiedlicher Entfernung zur Stadt betrachtet. Die Varianten wurden unter anderem bezüglich der Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch Lärm und Schadstoffe, der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, der Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, städtebaulicher Entwicklungen, der verkehrlichen Wirksamkeit sowie der Wirtschaftlichkeit/Kosten bewertet.

Variantenplan

2. Schritt: Erwerb des Baugrundes

Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss der Baugrund erst einmal erworben werden.

Hierfür erwirbt Referat 41 – Recht und Verwaltung, Grunderwerb den dafür erforderlichen Baugrund von den Eigentümern. Elf landwirtschaftlich und neun forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke wurden von der neuen Ortsumgehung in Anspruch genommen. Diese Grundstücke – insgesamt eine Fläche von gut 67.000 qm – hat das Rechtsreferat von den Eigentümern erworben. Der Kaufpreis der Grundstücke orientierte sich an den von der Stadt festgelegten Bodenrichtwerten. Die Entschädigungshöhe für die Waldflächen wurde für jeden Eigentümer einzeln in einem externen Gutachten ermittelt.

Pfullendorfs Bürgermeister, Thomas Kugler, hatte mit vielen Eigentümern im Vorfeld Gespräche geführt. Für die enge und gute Kooperation mit der Stadt sind wir sehr dankbar. Mit allen betroffenen Eigentümern haben unsere „Grunderwerber“ die erforderliche Abstimmung veranlasst. In den Verhandlungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern war jeweils auch ein Vertreter unseres Baureferats in Ravensburg bzw. der Bauleitung Überlingen dabei, um etwaige Fragen zu technischen Details direkt beantworten zu können.

Grundstückseigentümer, deren Flächen für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen benötigt wurden, wurden entschädigt. Dies betraf sechs Flurstücke, die bislang landwirtschaftlich genutzt wurden – insgesamt gut 59.000 qm. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden mit Verträgen dinglich im Grundbuch gesichert.

Das bedeutet, dass die Flächen im Eigentum der Eigentümer bleiben und die von diesen zu erfüllenden Pflegemaßnahmen in einem Vertrag festgelegt und geregelt werden.



Grunderwerbsplan

Die Karte zeigt die Umstufung der Straßen nach der Verkehrsfreigabe.

3. Schritt: Kein Prozess ohne Steuerung!

Das Referat 42 – Steuerung und Baufinanzen – koordiniert die verschiedenen Bauprogramme (Neubau, Ausbau, Erhaltung, Radwege, Radschnellwege …), meldet den Finanzbedarf an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg für die ca 1.160 km Bundesstraßen und die ca. 2.320 km Landesstraßen im Regierungsbezirk und steuert die Maßnahmen und Mittel unterjährig.

Nach der Verkehrsfreigabe von Baumaßnahmen ist es auch Aufgabe des Referats 42 die Straßenabschnitte straßenrechtlich zu widmen. Damit wird dauerhaft der Rechtsstatus der Straße festgelegt und u. a. Zuständigkeit für den baulichen Erhalt und die Finanzierung festgeschrieben.

Weitere Steuerungsaufgaben des Referats ergeben sich bei feierlichen Anlässen (Spatenstiche, Verkehrsfreigaben).

Doch zurück zu Pfullendorf: Der Neubau der Landesstraße 268 Ortsumgehung Pfullendorf erfolgte im Auftrag des sogenannten Straßenbaulastträgers, in diesem Fall: das Land Baden-Württemberg. Über die Aufnahme in den Maßnahmenplan des Landes wurde das Projekt "Ortsumfahrung Pfullendorf" mit Haushaltsmitteln abgesichert. 



Nachhaltig planen und bauen!

Zum Gesamtprojekt gehören umfangreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Sie sollen die durch die neue Straße entstehenden Eingriffe in Umwelt und Natur mildern bzw. ausgleichen.

Sogenannte CEF-Maßnahmen (vorgezogene Kompensationsmaßnahmen) werden vor dem eigentlichen Bau durchgeführt, um zum Zeitpunkt des Baubeginns bereits wirksam zu sein. Die ökologische Funktion soll dadurch kontinuierlich und auf Dauer gewährleistet werden. Was wir genau bei Pfullendorf für Natur und Umwelt geplant und umgesetzt haben, das erfahren Sie von unseren Landschaftsplanern im Film.



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Landschaftpflegerische Begleitmaßnahmen für das Projekt

Was, wenn bestehende Verkehrswege überwunden werden müssen?

Dann gilt es, notwendige Ingenieurbauwerke zu entwerfen – die Aufgabe unserer Fachleute in Referat 43 – Ingenieurbau!

Eine Bahnlinie, zwei Gemeindeverbindungsstraßen und ein Wirtschaftsweg mussten bei der Ortsumgehung Pfullendorf durch Brücken und Durchlässe gequert werden. Zwei wurden als Stahlfertigteildurchlässe realisiert und zwei als Stahlbetonrahmenbauwerke. Welche Herausforderungen bei den Brückenplanungen auftraten, das erzählt unser Brückeningenieur Tobias Halm im Gespräch.

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Brückeningenieur Tobias Halm zu den Herausforderungen der Brückenplanung



5. Schritt: Baustart!

Ist der Grund und Boden durch das Land erworben, können die baulichen Maßnahmen vorbereitet werden...

Die Bauleitung Überlingen des Referats 47.3 – Straßenbau Süd (Ravensburg) – begann dann mit der Ausarbeitung der baureifen Ausführungsplanung. Hierfür sind zunächst Erkundungen z. B. auf Kampfmittel, Altlasten und Bodenverunreinigungen sowie ergänzende Untersuchungen des Baugrundes und bautechnische Stellungnahmen erforderlich. Während dieser Planung stimmte sich unser Projektleiter, Steffen Hartmann, fortlaufend mit den zuständigen Verkehrsbehörden ab: Zum Beispiel, wenn es darum ging, Bauunterabschnitte festzulegen, um den Anliegern eine ständige Zufahrt auf ihre Grundstücke zu gewährleisten.

Sobald die Haushaltsmittel bereit standen, ging es los. Die Arbeiten wurden in Fach- und Teillosen öffentlich ausgeschrieben und vergeben: 2,4 km neue Landesstraße, 900 Meter zur Landesstraße auszubauende Kreisstraße. Außerdem die vier Brückenbauwerke. Viel Arbeit für unser Baureferat.

Als Projektverantwortlicher war Steffen Hartmann Ansprechpartner für Verkehrsteilnehmer und Anlieger vor Ort. Er prüfte die eingehenden Rechnungen und wies Abschlagszahlungen an. Wenn alle Restarbeiten abgeschlossen sind, wird die Gesamtmaßnahme abgerechnet.







Vorher - nachher:

Und dazwischen: Bilder der Baumaßnahme

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Die Baumaßnahme im Bild

5. Thema Verkehrssicherheit!

Eine weitere Sache muss bedacht werden, ehe der Straßenbau beginnt: Auf einer neuen Straße müssen die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sicher fahren können!

Unsere Verkehrstechniker von Referat 45 – Regionales Mobilitätsmanagement kümmern sich daher rechtzeitig vor Baubeginn um die Ausarbeitung von Beschilderungs- und Markierungsplänen und der Planung von Schutzeinrichtungen (wie z. B. Schutzplanken).

Dies erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Fachbereich Straßenbau des Landratsamtes Sigmaringen. Das Gremium legt auf Grundlage bestehender Richtlinien und der StVO notwendige Geschwindigkeitsbeschränkungen und die wegweisende Beschilderung fest.

Vor Freigabe des neuen Streckenabschnittes organisierte Referat 45 eine Befahrung durch die Verkehrsschaukommission um die ausgeführten Beschilderungen und Markierungen zu überprüfen. Anschließend konnte die Umgehung Pfullendorf dem Verkehr „guten Gewissens“ übergeben werden.

Schnell ans Ziel!

Alle Daten zu neuen Straßen werden bei Referat 45 in eine Straßeninformationsbank (SIB) eingepflegt. Private Büros organisieren, dass die Daten der neuen Straße in die Navigationsgeräte gelangen, um auch auf digitalem Wege die Verkehrsteilnehmer auf dem besten Weg zu deren Ziel zu führen.

Das Referat 45 – Regionales Mobilitätsmanagement – wurde Anfang 2021 komplett neu strukturiert. Es deckt seither in noch viel stärkerem Maße die Themenbereiche der Mobilität und des Verkehrs ab, ist zentraler Ansprechpartner für die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur, kümmert sich um den Lärmschutz an bestehenden Straßen und nimmt eine Schlüsselstellung bei der Weiterentwicklung der gesamtheitlichen Mobilität im Regierungsbezirk Tübingen ein.

Foto: Patryk Kosmider - stock.adobe.com

Der Straßenbau ist nicht alles – der Verkehr muss fließen!

Hier kommt das Verkehrsreferat Referat 46 – Verkehr ins Spiel. Zwar hatte es keine unmittelbare Aufgaben im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung von Pfullendorf, ist aber im Anschluss um so wichtiger.

So zum Beispiel, wenn es die Prüfung, ob Fahrtrouten für Großraum- und Schwertransporte geeignet sind, koordiniert, damit Straßen, Brücken und sonstige Infrastruktur geschützt werden, die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und der Verkehrsfluss aufrecht erhalten wird.

Das Referat 46 berät aber auch die unteren Behörden bei Fragen zum Straßenverkehrsrecht, zum Personenbeförderungsrecht, zum Güterkraftverkehrsrecht und im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Außerdem entscheidet es über Widersprüche gegen behördliche Maßnahmen, beispielsweise die Stilllegung eines Fahrzeugs, die Auferlegung eines Fahrtenbuches oder die Ablehnung einer Taxigenehmigung oder einer Parkberechtigung.

Außerdem ist das Verkehrsreferat für den Güterkraftverkehr die Aufsichtsbehörde über die Landratsämter im Regierungsbezirk Tübingen und die Stadt Ulm. Busunternehmen, die in Verkehrsverbünden oder grenzüberschreitend fahren, erhalten von dem Referat ihre Linienverkehrsgenehmigungen. Auch prüft und genehmigt das Referat 46 Ausnahmen von den Vorschriften für die Fahrzeugzulassung, vor allem für Spezialfahrzeuge.

Foto: c lieblingsbuerger - stock.adobe.com

Fazit:

Die Entstehung einer neuen Straße ist ein Kraftakt, den wir nur gemeinsam im Team bewältigen können. Die Übergabe einer neuen Straße an den Verkehr ist deshalb für alle Beteiligten ein tolles Gefühl. Es wird sichtbar, was wir geschaffen haben! Etwas, das viele Generationen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nutzen können.

In Pfullendorf wurde Ende 2020 und damit zweieinhalb Jahre nach dem Spatenstich fertiggestellte Straße Ende 2020 dem Verkehr übergeben. Aufgrund der Pandemie leider nicht in Präsenz, sondern virtuell. So entstand die in dieser Weise erste digital vorgenommene virtuelle Verkehrsfreigabe – eine Website mit eindrucksvollen Videos und Fotos unseres Kameramannes und Drohnenpiloten Süleyman Tillem – das Ganze also auch in einer angemessenen, würdigen Form!

Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Tübingen.



Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 1 – Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz – des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Anna Mohl, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)

Video / Audio: Süleyman Tillem und Tanja Idler (Abteilung 4)

Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

Impressum: Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel



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