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Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK)

Windenergie: Wer hat welche Aufgaben?

Video: AA+W - stock.adobe.com

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GESETZGEBUNG

Bund und Länder ...

  • schaffen gesetzliche Rahmenbedingungen,
  • geben Flächenziele und Fristen vor.

REGIONALPLANUNG

Regionalverbände ...

  • suchen und sichern Windenergiegebiete auf regionaler Ebene,
  • erarbeiten ein regionales Konzept für das Flächenziel (1,8%).

GENEHMIGUNG

Landratsämter und Stadtverwaltungen der Stadtkreise...

  • führen das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.

BAULEITPLANUNG

Städte und Gemeinden...

  • weisen Windenergiegebiete auf kommunaler Ebene aus,
  • sind ggf. Grundstückseigentümer.

PROJEKTPLANUNG

Projektierer...

  • planen Windparks mit konkreten Standorten für Windenergieanlagen,
  • schließen Verträge mit Grundstückseigentümern,
  • bauen und betreiben den Windpark.

StEWK

Die StEWK ...

  • informiert und berät Behörden und Projektierer zu gesetzlichen Regelungen
  • nimmt Stellung zu Vorranggebieten Wind der Regionalverbände oder Flächennutzungsplänen der Kommunen
  • vertritt den Belang des Klimaschutzes nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW im Genehmigungsverfahren



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