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Landesmarke Baden-Württemberg mit Schriftzug Regierungspräsidium Tübingen
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Masken, Schnelltests, Desinfektionsmittel

Abteilungspräsident Peter Goossens:

Marktüberwachung Baden-Württemberg: der Gatekeeper in Krisenzeiten!

Hintergrundfoto: Jiri Hera - stock.adobe.com

Darum kümmern wir uns!

Die Abteilung 11 – Marktüberwachung – überprüft in Baden-Württemberg, dass Non-Food-Produkte den gesetzlichen Mindestanforderungen an die Marktfähigkeit entsprechen.

Hierzu werden Stichproben aus dem Markt entnommen und die entnommenen Produkte zum Teil umfangreichen Tests unterzogen. Die Marktüberwachung nimmt beispielsweise die elektrische und mechanische Sicherheit von Verbraucherprodukten unter die Lupe. Aber auch Maschinen für die Industrie, Spielzeug oder Chemikalien und Erzeugnisse aller Art werden auf ihre Sicherheit hin untersucht.

Zudem kümmert sich die Marktüberwachung um den Klima- und Umweltschutz, indem sie zum Beispiel die Angaben zur Energieeffizienz auf Produkten – von Autoreifen bis hin zu Elektromotoren – prüft.

Das Engagement der Marktüberwachung lohnt sich: Bei den Tests ergeben sich durchschnittliche Mängelquoten von zwischen 25 und 30 Prozent.

Verstärkte Kontrollen



Insbesondere in der Corona-Krise haben die Überprüfungen der Marktüberwachung noch an Bedeutung gewonnen – schließlich waren auch eine Vielzahl von Waren betroffen, die in Krisenzeiten von besonderem Interesse waren, so zum Beispiel Medizinprodukte, Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel. Eine wichtige Aufgabe kam ihr insbesondere bei der Kontrolle zahlreicher krisenrelevanter Produkte zu, die sehr schnell Bedeutung erlangt haben.

Gerade in der Anfangszeit der Krise entstanden große Versorgungsengpässe durch den rasant angestiegenen Bedarf an Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln.

Hinzu kam die Einführung der Maskenpflicht, die auch im privaten Bereich zu einem Nachfrage-Boom führte, von einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken, Stoffmasken) bis hin zu FFP2 Masken. In kürzester Zeit ergriffen neue Anbieter die Chance dieser neuen Marktsituation – nicht alle aber verfügten über die entsprechende Kompetenz und das notwendige Wissen.

In dieser Situation hat die Marktüberwachung die Stichproben in den betreffenden Bereichen verstärkt und sichergestellt, dass unsichere und gefährliche Produkte erkannt wurden und nicht auf den Markt gelangen konnten. Gleichzeitig wurde gewährleistet, dass die dringend benötigten Waren nicht durch langwierige Überprüfungen aufgehalten worden sind.



7-Tage-Woche!

Infolge der Corona-Pandemie und den gesteigerten Importen richtete die Abteilung 11 bereits Mitte März 2020 eine eigene Arbeitsgruppe ein, die eine schnelle Bearbeitung von Zollanfragen gewährleistete. Die Marktüberwachung beriet weiter die Beschaffungsstäbe des Landes sowie einzelne Wirtschaftsakteure, wenn sich Fragen ergaben, welche Anforderungen denn an die genannten Produkte zu stellen sind. Zusätzlich wurde eine Info-Hotline eingerichtet, über die sowohl Unternehmen als auch Behörden weit über die üblichen Dienstzeiten hinaus Informationen zum Inverkehrbringen dieser Produkte erhalten konnten. Die Marktüberwachung erreichten aber auch viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Produkten hatten.

Am Höhepunkt der Krise war die Arbeitsgruppe per Mail und Hotline sieben Tage die Woche zu erreichen, um einen reibungslosen Ablauf der Beratung, Beschaffung und Beurteilung der sich am Zoll befindlichen Waren zu ermöglichen. Die Bürgeranfragen konnten so kompetent und zeitnah beantwortet werden.

In den Fällen, in denen die Marktüberwachung beteiligt wurde, gelang es, zu gewährleisten, dass die Waren den europäischen Mindestanforderungen entsprechen. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Zoll und den Beschaffungsstäben.

Foto: Milan - stock.adobe.com

Erhöhter Beratungsbedarf!

Auch die Anforderungen an die Produkte unterlagen dabei einer großen Dynamik. Zu Beginn der Krise waren Medizinprodukte und Schutzausrüstung knapp. Denn den Wirtschaftsakteuren und den Verwendern in der Pflege und in den Krankenhäusern gelang es nicht, die dringend benötigte Ware in ausreichendem Maß und in der erforderlichen Qualität zu besorgen.

Seitens der Politik wurden daher befristete Ausnahmen geschaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Der Beratungsbedarf bei Herstellern und Importeuren war dadurch hoch und die Hilfe, die die Abteilung 11 – Marktüberwachung – anbot, entsprechend gut nachgefragt.

Da sich der Beratungs- und Kontrollbedarf in dieser Situation schnell weiterentwickelte, wurde die Arbeitsgruppe binnen kürzester Zeit mit Mitarbeitern aus allen Fachreferaten von sechs auf 25 Personen aufgestockt. Den anderen Beschäftigten der Abteilung kam die anspruchsvolle Aufgabe zu, den reibungslosen Normalbetrieb weiterhin sicherzustellen.

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E-Akte und Home-Office bewähren sich!

Auf die neuen und grundlegend veränderten Gegebenheiten während der Corona-Krise schnell und effizient zu reagieren, gelang nur, weil viele Beschäftigte im Home-Office arbeiten konnten.

Bereits im Jahr 2014 war damit begonnen worden, die Fallbearbeitung auf papierlose Prozesse und auf die elektronische Akte umzustellen. Diese Umstellung wurde 2018 mit der Abschaffung der Papier geführten Akte abgeschlossen. Die Beschäftigten der Abteilung 11 waren somit bereits auf die digitale Arbeitsweise, wie sie das Home-Office erfordert, bestens vorbereitet und der Zugriff auf alle relevanten Unterlagen war auch von zu Hause aus sichergestellt.

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Masken und Desinfektionsmittel im Test



Die Marktüberwachung überprüfte allein im Jahr 2020 ca. 1.700 Masken, von denen 500 als mangelhaft identifiziert wurden.

Neben formalen Prüfungen wurden die Masken auch teilweise hinsichtlich ihrer Schutzwirkung und chemischer Unbedenklichkeit bei der landeseigenen Prüfstelle im Labor überprüft.

Zudem sind ca. 150 Desinfektionsmittel verschiedener Hersteller und Importeure überprüft worden. Viele davon waren mangelhaft, ein Handdesinfektionsmittel wies sogar einen Methanolgehalt von knapp 70 % auf. Methanol ist unter anderem aufgrund seiner akut toxischen Eigenschaften als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln ungeeignet.

Ende 2020 gewannen Antigen-Schnelltests im Handel zur Abgabe an Privatpersonen zunehmend an Bedeutung, wofür ebenfalls Abteilung 11 zuständig ist. Etwa 100 solcher für den Handel bestimmter Medizinprodukte wurden seitdem kontrolliert. Die Kontrollen fanden häufig in Zusammenarbeit mit dem Zoll statt, wurden aber auch bei Herstellern, Importeuren und Händlern durchgeführt. Von einer Kontrolle können hier wenige Tausend bis hin zu mehreren Millionen Stück eines Produktes betroffen sein.



Auch 2021 sind Produkte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weiterhin von hoher Bedeutung für die Marktüberwachung.

Nachdem die anfänglich notwendigen Ausnahmeregelungen zur Vereinfachung der Verkehrsfähigkeit von Produkten nach und nach zurückgenommen wurden, muss gewährleistet werden, dass die europäischen Standards wieder flächendeckend eingehalten werden. Hierzu werden weiterhin umfangreiche Kontrollen bei Medizinprodukten, persönlichen Schutzausrüstungen und Desinfektionsmitteln durchgeführt.

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Insgesamt gelang es der Marktüberwachung im Jahr 2020 mit 8.813 Produktüberprüfungen in allen Bereichen eine für Krisenzeiten hohe Kontrollzahl zu erreichen.

Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.



Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 11 – Marktüberwachung – des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Anna Mohl, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)

Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

Impressum: Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel



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