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Landesmarke Baden-Württemberg mit Schriftzug Regierungspräsidium Tübingen
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“Es gibt nicht die eine erfolgver­sprechende Strategie!“

40 Jahre lang war Dr. Gabriele Reiser im Dienst des Landes Baden-Württemberg tätig, davon 24 Jahre als Leiterin der Abteilung 3 – Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen des Regierungspräsidiums Tübingen. Im Juli dieses Jahres ist Gabriele Reiser beruflich in den Ruhestand getreten.

Ihre Nachfolgerin ist Anita Schmitt, die bisherige stellvertretende Leiterin der Abteilung und Leiterin des Referates 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung.

Wir haben beide Fachfrauen zu Entwicklungen und Chancen von Landwirtschaft und Ländlichem Raum im Regierungsbezirk Tübingen interviewt:

Das Interview

#THEMEN21



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Wir schützen euch – von Anfang an.















Foto: pressmaster - stock.adobe.com

Futtermittel überwachen

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren - und damit auch für die Gewinnung von gesunden Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und Eier.

Unsere Futtermittelkontrolleure führen nach betriebsindividueller Risikoeinstufung Betriebs- und Produktkontrollen bei Futtermittelunternehmen durch. Dabei werden die Futtermittel unter anderem auf Schwermetalle, Pflanzenschutzmittelrückstände oder Rückstände von pharmazeutisch wirksamen Substanzen sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung überprüft.

2020 wurden insgesamt 437 Betriebs- und 212 Produktkontrollen durchgeführt. Die Beanstandungsquote bei Futtermitteln lag 2020 zwar landesweit bei ca. 14 %, die häufigsten Beanstandungsgründe waren jedoch formale Kennzeichnungsmängel und fehlerhaft deklarierte Inhaltsstoffe.

Weitere Informationen: Futtermittelüberwachung

Den Einsatz von Tierarzneimitteln reglementieren

Antibiotika stellen ein Allgemeingut von allerhöchstem Wert dar. Um ihre Wirksamkeit auch zukünftig zu erhalten, dürfen sie nur umsichtig und gezielt eingesetzt werden. Da jeder Einsatz von antibiotischen Stoffen die Entstehung und Verbreitung von Resistenzen fördert, wurden im Bereich der Tiermedizin im letzten Jahrzehnt verschiedene gesetzliche Regelungen erlassen. Durch diese soll die Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen auf das notwendige Maß reduziert werden.

Antibiotika im Fokus!

Auch die ab Januar 2022 in der gesamten EU gültige Tierarzneimittelverordnung verfolgt das Ziel, die Antibiotikaresistenzen zu begrenzen und enthält hierfür zahlreiche Regelungen – zum Beispiel mögliche Verbote der Verwendung bestimmter Stoffe in der Tiermedizin. Im Fokus der neuen EU-Rechtssetzung stehen aktuell Antibiotika, welche von einem Expertengremium als „Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für den Menschen“ eingestuft wurden.

Das Sachgebiet Tierarzneimittel der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) überprüft die Einhaltung dieser Vorschriften im Rahmen der Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken in ganz Baden-Württemberg. Außerdem unterstützt sie praktische Tierärzte, Tierhalter und Veterinärämter bei Fachfragen.

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Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben



Ein weiterer wichtiger Baustein des vorbeugenden Verbraucherschutzes ist die amtliche Überwachung von Lebensmittelbetrieben. Der Umgang und die Produktion von Lebensmitteln ist anzeigepflichtig bei der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde. Diese Betriebe werden mittels einer Registrierung erfasst und unterliegen der amtlichen Lebensmittelkontrolle.

Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten, bedürfen zudem einer EU-Zulassung, wenn diese nicht ausschließlich an den Endverbraucher direkt abgegeben werden. Je nach Umfang und Art der Tätigkeit wird diese EU-Zulassung durch die Veterinärämter oder das Regierungspräsidium erteilt.









Wussten Sie schon?

Im Regierungsbezirk gibt es derzeit 166 zugelassene Betriebe aus den Bereichen Fleisch, Eier oder Fisch. Im Bereich Milch sind wir landesweit für 197 Betriebe zu-ständig.

Das Referat 35 – Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung – sichtet und bewertet bei diesen Betrieben, die Fleisch, Eier oder Fisch im Regierungsbezirk bzw. Milch in ganz Baden-Württemberg verarbeiten, eingereichte Unterlagen, Pläne und Gefahrenanalysen. Anschließend wird in Kontrollen vor Ort festgestellt, inwiefern unter den Gegebenheiten sichere Lebensmittel produziert werden können.

So wird sichergestellt, dass nur Betriebe, die einem vorgegebenen Standard erfüllen, produzieren dürfen.

Was wird kontrolliert?

Um den Handel landwirtschaftlicher Produkte zu vereinfachen und zum Schutz des Verbrauchers wurden auf europäischer Ebene für eine Reihe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen – unter anderem Fleisch, Fisch, Eier, Obst und Gemüse – Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften eingeführt.

Die Geschichte von der krummen Gurke, die nicht verkauft werden kann, war lange Zeit ein Paradebeispiel für Überreglementierung durch die EU. Obwohl die entsprechende Verordnung nach viel Protest wieder abgeschafft wurde, lebt das Ideal der geraden Gurke bis heute weiter.

Im Handel findet man kaum krumme Gurken, da es schwieriger ist, sie zu verpacken und zu verkaufen. Bei entsprechender Auswahl greift der Kunde doch überwiegend zu makelloser Ware. Im Handel findet man daher auch überwiegend Obst und Gemüse der Handelsklasse I.

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Traditionen schützen

Zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse wurden von der EU die Gütezeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), “geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) und „garantierte traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) mit strengen Anforderungen eingeführt.

Die Kontrolleure der Abteilung 3 führen in allen Bereichen die ggf. notwendigen Betriebszulassungen und Kontrollen der Betriebe und hergestellten Produkte durch.

In Baden-Württemberg unterliegen aktuell 24 Produkte dem europäischen Herkunftsschutz. Dazu gehören unter anderem Allgäuer Emmentaler, Schwäbische Spätzle und Schwarzwälder Schinken.







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Internethandel

Das Angebot an Produkten, die über das Internet vertrieben werden, nimmt weiter stetig zu. Im Jahr 2020 erfuhr der Onlinehandel nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie ein enormes Wachstum. Damit Verbraucher im Internet sicher einkaufen können, ist die Überwachung hier sehr wichtig. Die Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) unterstützt die Lebensmittelüberwachungs-behörden unter anderem mit Testkäufen, da die bisherigen Überwachungsmethoden im Onlinehandel oft nicht greifen.

Es werden nicht nur Lebensmittel, sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht. Die Produkte werden anonym im Internet bestellt und zur Untersuchung an die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter geschickt. Bei der Probenplanung werden besonders risikoreiche Produkte ausgewählt.

Im Jahr 2020 wurden unter anderem Wimpernwachstums- und Nahrungsergänzungsmittel für Sportler untersucht. Bei diesen Produktgruppen war die Beanstandungsquote jeweils 100 %. Insgesamt über alle Projekte betrug die Beanstandungsquote 90 Prozent. Fünf Produkte waren gesundheitsschädlich – davon vier aus dem Bereich der Wimpernwachstumsmittel. Die anderen Mitgliedstaaten wurden mittels Schnellwarnungen vor diesen Produkten gewarnt.







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Lebensmittelsicherheit - Schnellwarnsystem

Sollten Zutaten oder Lebensmittel, die nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entsprechen, an verarbeitende Lebensmittelbetriebe, in den Handel oder sogar zum Verbraucher gelangt sein, sind Maßnahmen wie Sperrung der Waren, Rücknahme oder Rückrufe notwendig. Im Rahmen der Fachaufsicht steht das Referat 35 in diesen Fällen im engen Kontakt mit den unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Bei Warenströme, die über Deutschland hinausgehen, werden die Sachverhalte und Maßnahmen über die Schnellwarnsysteme der EU (zum Beispiel RASFF–Rapid Alert System for Food and Feed) an die jeweils zuständigen Behörden kommuniziert.

So wurden im Jahr 2021 bis November 545 Schnellwarnvorgänge und 285 Rücknahmen/Rückrufe bezüglich Lebensmitteln bearbeitet.

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Wir schaffen Sicherheit – für die Menschen im Land.

Wir sind #mittendrin.

Wir sind Abteilung 3.

Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.



Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 3 – Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen – des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Anna Mohl, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)

Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

Impressum: Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel



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