In unserer Umweltabteilung bringen sich über 300 Personen mit ihrem Fachwissen ein.
Unabhängig von einer möglichen schädigenden Wirkung bezeichnet der Begriff Strahlung die Ausbreitung von Teilchen oder Wellen, also auch z. B. Mikrowellen oder Licht.
Das Referat Strahlenschutz befasst sich ausschließlich mit sogenannter ionisierender Strahlung, also Strahlung, die in besonderem Maße geeignet ist, lebendes Gewebe zu schädigen. Dazu zählen insbesondere Röntgenstrahlung und radioaktive Strahlung.
Die Anwendung ionisierender Strahlung ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Ohne weiteres offensichtlich wird das für den Bereich der Medizin.
Mit dem Röntgengerät beim Zahnarzt ist sicher jede und jeder schon einmal in Berührung gekommen. Anders als das sichtbare Licht, durchdringt Röntgenstrahlung unseren Körper, lässt Verborgenes sichtbar werden und erlaubt der Ärztin oder dem Arzt eine sichere Diagnose.
In Kombination mit leistungsfähiger Hard- und Software entstehen bei der Computertomografie (CT) oder der digitalen Volumentomografie (DVT) nicht nur zwei-, sondern auch dreidimensionale Bilder und Schnitte der inneren Organe, die in allen Bereichen der Medizin für präzise Diagnosen sorgen.
Doch nicht nur in der Diagnostik, auch in der Therapie kommt ionisierende Strahlung zum Einsatz. Hier macht man sich letztlich die schädigende Wirkung zunutze, etwa um Krebszellen gezielt zu zerstören.
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Nicht nur in der Medizin werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe eingesetzt, sondern auch in der Industrie, in der Forschung und in der Technik. Zu nennen sind hier etwa die Überprüfung von Schweißnähten oder der Asphaltgüte mit Gammastrahlen, einer Unterart der radioaktiven Strahlung.
Aufzuführen sind aber auch Schichtdickenmessungen in der Kunststoff- oder Papierindustrie, Füllstandsmessungen an industriellen Siloanlagen, etwa in der Baustoffindustrie, oder die Materialanalyse mittels Röntgen- oder Neutronenstrahlung direkt im Produktionsprozess.
Wie wir gesehen haben, ist ein Verzicht auf ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe in Medizin und Technik nicht möglich. Und der natürlichen Radioaktivität können wir uns ohnehin nicht völlig entziehen.
Deshalb müssen Regeln gefunden werden, die sicherstellen, dass vom Umgang mit Strahlung und radioaktiven Stoffen keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Nach der grundlegenden Neuordnung des Strah-lenschutzrechts nach europäischen Vorgaben im Dezember 2018 wurden an den vier Regierungspräsidien eigene Strahlenschutzreferate eingerichtet, die eben dies sicherstellen.
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Gesetzliche Vorgaben sind wichtig. Aber, es muss auch jemanden geben, der sie überwacht.
Hier kommt Referat 54.5 ins Spiel: Ein Team aus elf Kolleginnen und Kollegen, bestehend aus Naturwissenschaftlern und Ingenieuren, einer Juristin und einer Kollegin des Verwaltungsdienstes.
Das Referat ist zuständig für alle Fragen des Strahlenschutzes im Regierungsbezirk – mit Ausnahme der kerntechnischen Anlagen – und führt Genehmigungsverfahren für den Umgang mit radio-aktiven Stoffen und für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen durch.
Nicht nur im Regierungsbezirk, sondern landesweit zuständig ist das Referat für Zyklotrone zur Herstellung von Isotopen für die Radiopharmazie sowie für die Anerkennung von Kursen zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz.
Entscheidend für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ist aber seit jeher die Überwachung. Das neue Strahlenschutzrecht macht abhängig vom jeweiligen Risikopotenzial klare Vorgaben, in welchem zeitlichen Abstand, welche Anlagen vor Ort zu überwachen sind.
Dieses Überwachungsprogramm langfristig für alle Risikogruppen zu etablieren, gehört zu den großen Herausforderungen der kommenden Jahre - für bestmöglichen Schutz der Menschen im Bezirk.
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Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 5 – Umwelt – des Regierungspräsidiums Tübingen
Konzeption und Gestaltung: Benedikt Matt, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)
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