Pandemiebewältigung zusammengefasst: Kurzfristige Förderprogramme, neuartige Fragestellungen, hoher Verwaltungsaufwand und viel Teamgeist zur Erledigung.
Wir hören es ständig und es ist so wahr: die Corona-Pandemie hat von Beginn an unser aller Arbeit massiv verändert. Die Vielfältigkeit der Aufgaben, die in der Abteilung Wirtschaft, Raumordnung, Denkmal-, Bau- und Gesundheitswesen zu erledigen sind, wurde noch erweitert - um viele spezifische Aufgaben der Pandemie-Bewältigung.
Allgemeinverfügungen waren mit den anderen Präsidien abzustimmen und zu erlassen, Sonderförderprogramme abzuwickeln und unzählige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern oder Behörden zu beantworten. Neben der internen Abstimmung wurde auf einmal auch eine Abstimmung mit dem Sozialministerium relevant, das fachlich zuständig für Infektionsschutz ist und damit plötzlich zum Hauptakteur wurde. Dieser Koordinierungsaufwand, der sonst nur in Einzelfällen nötig ist, wurde in der Pandemie quasi zum Normalfall: Es war ja erst einmal alles für alle neu, unbekannt und einzigartig.
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Auch unsere Arbeitsweise musste angepasst werden: Statt Präsenz-Besprechungen und Vor-Ort-Terminen gab es jetzt Skype-Konferenzen. Statt täglicher Anwesenheit im Büro arbeitete man jetzt im Homeoffice, die Flure blieben leer. Auch damit haben wir umzugehen gelernt und wir werden auch einiges beibehalten.
Gelernt haben wir, dass flexibles Arbeiten für alle ein Gewinn sein kann. Home-Office ermöglicht nicht nur unter Pandemie-Bedingungen Arbeit und private Verpflichtungen besser unter einen Hut zu bekommen. Ohne diese Möglichkeiten und den engagierten Einsatz der Kolleginnen und Kollegen hätten wir es nicht geschafft, so gut durchzukommen, ohne dass riesige Rückstände aufgelaufen sind. Ja, es ist Arbeit liegen geblieben. Wenn wir die Erfahrungen aus der Pandemie jetzt aber für unseren "normalen Alltag" nutzen, bekommen wir auch das noch aufgeräumt.
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Und die waren zahlreich:
Wahrscheinlich war es noch mehr...
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Die völlig neue Aufgabe der Entschädigungszahlungen bei Verdienstausfall durch Quarantäne und Kita- und Schulschließungen hat uns besonders getroffen.
Für die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter haben die Regierungspräsidien ab Mai 2020 diese Aufgabe rückwirkend zum 1. Februar 2020 übernommen. Wir sahen uns mit dem Problem konfrontiert, schnellstmöglich geeignetes Personal zu finden und die notwendigen Strukturen für einen effizienten Verwaltungsvollzug zu schaffen. Ein Online-Programm sollte die Antragstellung ermöglichen und die Berechnung der Ansprüche.
Der Start wurde dann auch bundesweit für Anfang Mai 2021 verkündet – funktioniert hat erst einmal mal leider nichts. Das von mehreren Bundesländern gemeinsam genutzte Online-Programm war mit heißer Nadel programmiert und zunächst nicht voll funktionsfähig.
Die Regierungspräsidien wurden mit Personal von der AOK unterstützt. Auch von der Finanzverwaltung erhielten – und erhalten – wir Unterstützung. Diese Kolleginnen und Kollegen waren den Umgang mit Masseverfahren gewohnt und konnten richtig loslegen, nachdem das Programm ins Laufen kam.
Diese externe Unterstützung war für uns äußerst hilfreich. Wer normalerweise Baurechtswidersprüche bearbeitet, Zapfsäulen eicht oder gerade frisch von der Verwaltungshochschule kommt und sich auf seinen Einsatz in der Umweltabteilung freut, musste sich erst einmal spontan in die neue und komplexe Materie einarbeiten. Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsbeiträge, Kurzarbeitergeld oder die Finessen des deutschen Steuerrechts gehören normalerweise nicht zu den Kernthemen eines Regierungspräsidiums. Mit Hilfe der Fachleute aus der Steuerverwaltung und der nötigen Portion Neugier für fachfremde Themen gelang dem Team auch das.
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Der Neu-Aufbau einer Task-Force-Corona-Entschädigung hat viel Kraft gekostet. Die unklare Entwicklung der Pandemie hat ständige Verlängerungen der Aufgabenzuweisung mit sich gebracht – zunächst bis Ende 2020, dann bis September 2021 und nun bis Juni 2022. Noch im August 2021 war allerdings nicht sicher, ob die Aufgabe dann tatsächlich wieder an die Gesundheitsämter übergehen wird. Ohnehin haben wir die Aufgabe, alle bis Juni 2022 eingegangenen Anträge bis Ende 2023 abzuarbeiten.
Ungewissheiten, wie wir sie erlebt haben, wirken sich auch auf Einsatzbereitschaft und Stimmung von Menschen aus. Umso höher ist der Teamgeist all derer zu würdigen, die sich bereit erklärt haben, aus ihren Referaten heraus in der Task Force mitzuarbeiten. Sie waren gewillt, eine völlig neue und nicht zum Spektrum der üblichen Dienstaufgaben gehörende Aufgabe zu bewältigen – selbst wenn dies womöglich noch bedeutete, Doppelarbeit im Referat erledigen zu müssen. Ob das die Leitungspersonen der Task Force waren und sind oder die Bearbeiterinnen und Bearbeiter aus dem Haus, aus der Finanzverwaltung oder hierfür extra eingestellten Personen – alle haben sich auf ein gewisses Wagnis eingelassen.
Dafür "Hut ab, allen Respekt und vielen Dank"! Auch den anderen Abteilungen gebührt natürlich Dank für die Abordnungen, den Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Referaten für die Mehrarbeit, dem Personalreferat für die zusätzliche Arbeit mit all den Personalzuweisungen und dem Organisationsreferat für die Technik – auch dort war das ja Zusatzarbeit.
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Zum Stand 19.12.2021 sind rund 47.671 Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz am Regierungspräsidium Tübingen eingegangen – der derzeitige Bearbeitungsstand beträgt 100%. Die Erstattungsleistungen haben eine Höhe von rund 38,35 Mio. Euro In zwei Teams mit jeweils 18 Mitarbeitenden werden wir weitermachen, so lange unser zusätzliches Engagement dieses erfordert.
In der Abteilung 2 warten zum Beispiel...
Dann finden Sie zu den Themen detaillierte Informationen auf unserer Homepage.
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Was wir geleistet haben!
Ein Beitrag von Dr. Oliver Knörr, Referat 23 | Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Solidarität bleibt unverzichtbar
Ein Beitrag von Dr. Gundi Schickle-Reim, Referat 25 | Ärztliche Angelegenheiten und Medizinprodukte
Ausnahme-genehmigungen, Inspektionsstau und Wundermittel
Ein Beitrag von Dr. Michael Schmidt, Referat 26, Pharmazeutische Angelegenheiten, Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg
Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen – des Regierungspräsidiums Tübingen
Konzeption und Gestaltung: Jasson Schuler, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)
Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.
Impressum: Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel
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