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Einsatz im Ahrtal

Besondere Aufgaben für das Referat 16 – Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst – im Jahr der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal.





Nach den erheblichen Überflutungen aufgrund lang anhaltender Starkregenfälle bat das Land Rheinland-Pfalz das Land Baden-Württemberg um Hilfe.

Hannes Märkle (l.) und Frank Klink (r.) waren als Verbindungsperson des Landes im Ahrtal

Um auch bei kurzfristigen Anforderungen schnell reagieren zu können richtete das Innenministerium einen ständig besetzten Stab ein. Die Referate 16 der Regierungspräsidien stellten eine 24/7-Erreichbarkeit sicher.

Darüber hinaus stellte das Referat 16 eine Verbindungsperson des Landes Baden-Württemberg in der Einsatzleitung des Landes Rheinland-Pfalz. In dieser Position haben unsere Kollegen Hannes Märkle und Frank Klink die Hilfseinsätze erlebt. Im Folgenden berichten Sie von Ihren Erfahrungen.

Foto: DRK Kreisverband Bernkastel-Wittlich

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Frank Klink schildert seine Eindrücke:

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Hannes Märkle über die Aufgaben im Ahrtal:

Die Flutkatastrophe forderte 134 Tote und 766 Verletzte. Zwei Menschen werden (Stand 15.10.21) noch vermisst.

Insgesamt sind laut EU-Auswertung 42.000 Menschen betroffen, 17.000 haben Hab und Gut verloren.

Satellitenbild-Auswertungen des Copernicus-Projekts zeigen, dass mindestens 467 Gebäude vollständig zerstört und über 3000 beschädigt wurden.

Dazu kommen massive Schäden an der Infrastruktur: Dutzende Kilometer Straßen sind entweder komplett weggeschwemmt oder beschädigt, viele Brücken zerstört. Auch Wasser, Strom und Gasleitungen sind an vielen Stellen gerissen, sodass die Versorgung unterbrochen wird.

Foto: Freiwillige Feuerwehr Kressbronn



Aufgabenprofil für angeforderte Hilfskräfte:

  • Rettung von Menschen in Notlage.
  • Versorgung Verletzter.
  • Sicherstellung der zusammengebrochenen rettungsdienstlichen Versorgung.
  • Evakuierung von Krankenhäusern und Pflegeheimen ohne Strom und fließendes Wasser/Abwasser.
  • Sicherstellung des Grundschutz der Feuerwehr im Schadensgebiet.
  • Aufbau behelfsmäßiger Infrastruktur.
  • Sicherung aufgeschwemmter Öl- und Gastanks.
  • Psychosoziale Notfallversorgung, für Betroffene, die in der Nacht geliebte Menschen, ihre Häuser und allen Besitz verloren hatten – und ebenso für Einsatzkräfte, die trotz eigener Verluste tagelang bis über die Belastungsgrenze hinaus für andere da waren.
Bei all dem musste der Schutz der Bevölkerung im Regierungsbezirk Tübingen gewährleistet sein und bleiben, um für eventuelle Schadensereignisse „zu Hause“ vorbereitet zu sein. An den ersten Wochenenden gab es ja auch Unwetterwarnungen für den Regierungsbezirk Tübingen.

Foto: Freiwillige Feuerwehr Kressbronn

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Hannes Märkle und Frank Klink zur Bedeutung des Ehrenamtes

Aus dem Regierungsbezirk Tübingen bis Ende August 2021 entsandte Einsatzkräfte:

  • 272 Feuerwehrangehörige
  • 84 Einsatzkräfte aus dem Sanitäts- und Betreuungsdienst
  • 44 Einsatzkräfte der Psychosozialen Notfallversorgung von Hilfsorganisationen, Feuerwehren und der Notfallseelsorge der Kirchen.
  • 38 Einsatzkräfte der Mobilen Führungsunterstützung

Aus ganz Baden-Württemberg waren Alles in Allem 1.847 Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes in Rheinland-Pfalz eingesetzt.

Ein großer Teil dieser Einsatzkräfte war ehrenamtlich im Einsatz.

Im Referat 16 planen, koordinieren und entwickeln insgesamt 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bevölkerungsschutz im Regierungsbezirk.

Aber wer stemmt ihn letztlich rund um die Uhr? Es sind vor allem die rund 24.000 Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren und weitere ca. 16.000 bei den Hilfsorganisationen.

Daher ein großes Lob und Dankeschön an diese wahren „Helden des Alltags“, die Menschen in Not solidarisch helfen, Verletzte versorgen, Brände löschen und sich dabei für Andere bewusst in Gefahr bringen!

Foto: Johanniter Ortsverband Ravensburg

Wenn es drauf ankommt - Aufbau des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg

Der Katastrophenschutz zielt auf die Gefahrenabwehr bei Katastrophen in Friedenszeiten. Nach Auslösung des Katastrophenalarms arbeiten alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammen.



In Baden-Württemberg sind die Katastrophenschutzbehörden dreigliedrig organisiert:

  1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
  2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
  3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.



Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden besteht darin, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, durchzuführen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Sie treffen dazu die erforderlich erscheinenden Maßnahmen und führen regelmäßig Übungen durch.





Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilung 1 des Regierungspräsidiums Tübingen.



Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 1 – Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz – des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Benedikt Matt, Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle)

Audio: Benedikt Matt (Koordinierungs- und Pressestelle)

Podcast: Anna Mohl (Koordinierungs- und Pressestelle)

Bildnachweis: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

Impressum:

Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle | Konrad-Adenauer-Str. 20 | 72072 Tübingen | Konrad-Adenauer-Straße 20 | Telefon: 07071 757-3005 | Zentrale: 07071 757-0 | V.i.S.d.P: Pressesprecher Dirk Abel



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