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Abteilung 1 - Agil arbeiten!

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Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.

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Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle) und Susanne Eißler (Referat 11 – Organisation, Information und Kommunikation)

Filmsequenzen: Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle) und Naomi Krimmel für Beitrag: Aktive Pause (Koordinierungs- und Pressestelle)

Fotocredits: Regierungspräsidium Tübingen, soweit nicht anders ausgewiesen.
Foto Aktenstapel: Eisenhans-stock.adobe.com
Foto: Tablett auf Hand: tiki-stock.adobe.comFoto Eisenkette: Laroslav_nelinbov-stock.adobe.comFoto Vernetzung: essoxx-stock.adobe.comKlassenzimmer. © Dmitry_Vereshchagin-stock.adobe.com
Luftbild Bodensee: © Gerhard Plessing Flug und Bild

Impressum
Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Pressestelle: 07071 757-3005
Zentrale: 07071 757-0
07071 757-3190 V.i.S.d.P:
Pressesprecher Dirk Abel

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© 2020 Regierungspräsidium Tübingen

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Sport- und Bewegung

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Die Implementierung eines niederschwelligen Bewegungsangebots, das allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zugänglich sein sollte, war eines der Projekte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements 2019. Der Belegschaft sollte so eine Möglichkeit geboten werden, unkompliziert und aktiv Gesundheitsrisiken vorzubeugen.

Die daraus entstandene Aktive Pause ist mittlerweile fest im Haus implementiert und erfreut sich großen Zuspruchs.
Für die Aktive Pause wurden 64 Multiplikatoren und Multiplikatorinnen geschult, die aus zehn Abteilungen, 37 Referaten und acht verschiedenen Dienstorten kommen. So konnte auch der Forderung, die Außenstellen mehr bei Gesundheitsangeboten zu berücksichtigen, Rechnung getragen werden.
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Neben den Seminaren, die die Beschäftigten des Regierungspräsidiums an auswärtigen Orten besuchen
(z. B. der Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg), organisiert das Präsidium selbst Seminare, Workshops usw. Für den Bereich der allgemeinen Fort- und Weiterbildung war 2019 in diesem Sinne ein „Rekordjahr“:
Noch nie wurden beim Regierungspräsidium Tübingen so viele Seminare und Schulungen für Führungskräfte und Nichtführungskräfte angeboten und besucht.
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Für die Fortbildungsangebote für Führungskräfte gab es ein von der Hausspitze verabschiedetes Konzept mit dem Schwerpunkt „Zeiten der Veränderungen mitgestalten“. Dass einige Themen schon 2020 eine ganz besondere Bedeutung bekommen würden, konnte man damals noch nicht ahnen. Besonders betrifft dies das Seminar für Abteilungsleitungen „Digitalisierung - Arbeit 4.0: Neue Anforderung an Führungskräfte“. Wie aktuell das Thema ist, lässt sich der Seminarbeschreibung entnehmen:

Die Arbeitswelt verändert sich. Manche sprechen von der         4. industriellen Revolution. Ein wesentlicher Treiber ist die Digitalisierung. Die Kostendegression bei den Rechner- und Speichermedien, die gestiegene Bandbreite der Datenübertragung, die zunehmende digitale Vernetzung, die schrittweise Praxisnutzbarkeit digitaler künstlicher Intelligenz u.a. schaffen veränderte Rahmenbedingungen für die Gestaltung der Arbeitsprozesse. Dieser technische Wandel geht einher mit einem demographischen und kulturellen Wandel, der durch zunehmende Konkurrenz der Arbeitgeber um Potenzialträger und dem Bedürfnis nach flexiblerer Arbeitsgestaltung, Sinn in der Arbeit und positiven Arbeitsbeziehungen geprägt ist. Aus der Verbindung von technischen Möglichkeiten und kulturellen Anforderungen verändern sich die Arbeitsplätze. Ziel des Seminars ist es, die anstehenden Veränderungen zu reflektieren, der damit verbundenen Weiterentwicklung der Führungsrolle nachzugehen und den Teilnehmern/innen für die Gestaltung der anstehenden Veränderungen praktische Unterstützung zu geben

Weitere Themen für Führungskräfte waren ein Seminar mit dem Titel „Ergebnisbezogenes Führen“ und Workshops mit dem Titel „Veränderungen begleiten.

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2019 wurde der 2017 gestartete vierte Nachwuchsführungskreis F 1, der so genannte F1-Kreis abgeschlossen. In den F 1-Kreisen werden bei den Regierungspräsidien Nachwuchskräfte durch Fortbildung und Projektarbeit auf Führungsverantwortung auf der Ebene einer stellvertretenden Referatsleitung oder auf eine herausgehobene Referententätigkeit vorbereitet.
Dem F 1-Kreis gehörten 18 Personen an, von denen die meisten beim Regierungspräsidium selber, die anderen bei Ministerien oder Landratsämtern arbeiten.

Bei dem Abschlusstreffen des Kreises unter Leitung von Herrn Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger stellten im Dezember die aus den Mitgliedern des Kreises gebildeten fünf Projektgruppen ihre fertig gestellten Projekte vor. Themen waren u.a. „Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Informationssicherheit“ und „Erstellen eines Projektmanagements für das RP Tübingen“.
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Viele allgemeine Fortbildungsangebote gab es 2019 für alle Beschäftigten. Seit Jahren bietet ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums, Jürgen Haug, eine Seminarreihe zum Thema „Allgemeines Verwaltungsrecht und Bescheidtechnik“ für Kolleginnen und Kollegen ohne rechtliche Vorkenntnisse an. Diese Seminare wenden sich also an Beschäftigte, die eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung absolviert haben, und nun für ihre Tätigkeit im Präsidium verwaltungsrechtliche Grundlagen benötigen. Aufgrund zahlreicher Neueinstellungen und der auch dadurch bedingten großen Nachfrage gab es 2019 gleich fünf Seminarreihen hierzu.

Guter Einstieg ins RP
Neu konzipiert wurde ein dreiteiliges Seminar „Guter Einstieg im RP“, das eine weitere Mitarbeiterin des Präsidiums, Frau Dorothee Mäck-Schneider, zusammen mit der Pressestelle anbietet. Dabei geht es darum, neu eingestellten Beschäftigten, die keine entsprechenden Vorkenntnisse haben, Grundlagen über den Aufbau der Landes- und der Kommunalverwaltung sowie über die Funktion und Arbeitsweise des Regierungspräsidiums zu vermitteln. Auch dieses Angebot stieß auf eine hohe Nachfrage und füllt damit eine Lücke.

Neuerungen im Datenschutz Von den vielen weiteren Themen sei abschließend noch der Datenschutz genannt. Hier gab es einen erheblichen Informations- und Schulungsbedarf durch die 2019 in Kraft tretenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit den durchgeführten Seminaren und Informationen wurde die in der DSGVO niedergelegte Pflicht erfüllt, für die Beschäftigten Schulungen abzuhalten.

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Zum 1. August 2019 habe ich meine Stelle im Referat 25 – Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten – beim Regierungspräsidium angetreten. Seither bin ich hier im Sachgebiet 3 (Arzneimittel- und Apothekenwesen) mit verschiedensten Aufgaben und Fragestellungen aus den Bereichen „Erlaubnisfreie Arzneiherstellung durch Heilkundige“, „Arzneimittelgroßhandel“ und „klinische Prüfung von Humanarzneimitteln“ betraut. Meine Berufserfahrung aus vielfältigen pharmazeutischen Betätigungsfeldern – von der öffentlichen Apotheke und Krankenhauspharmazie bis zu Grundlagenforschung und Fachjournalismus – empfinde ich dabei als sehr hilfreich. Die verwaltungsrechtliche Herangehensweise war für mich zunächst neu.

Die abwechslungsreichen und spannenden Fragestellungen erfordern eine tiefe Einarbeitung. Hinzu kommt die zielgruppenspezifische Kommunikation über ganz unterschiedliche Mittel und Wege, sind doch u. a. die Gesprächspartner und die Gesprächsinhalte andere, wenn beispielsweise
  • ein Arzneimittelgroßhändler neue Lagerräume beziehen möchte oder zu klären hat, wie ein bei uns nicht verkehrsfähiges Arzneimittel in Umlauf gelangen konnte,
  • ein Arzt, der eine Studie mit einem neuen Arzneistoff durchführt, sicherzustellen hat, dass damit keine Patienten gefährdet und aussagekräftige, belastbare Daten gewonnen werden, oder
  •  ein Heilpraktiker z. B. Fragen zur Arzneimittelherstellung in seiner Praxis hat.
Und nicht zuletzt tragen selbstverständlich auch aktuelle Entwicklungen und Fortschritte ihren Teil dazu bei.
Alltagsweltliche Relevanz hat meine Arbeit dadurch, dass der Überwachungsauftrag der Landesbehörde in diesen Bereichen des Arzneimittelwesens erfüllt werden muss – und dies mit oberster Priorität für die Wahrung der Patientensicherheit.

Meine Bilanz: Ich habe eine Aufgabe gefunden, die mich immer wieder neu fordert, weil sie stetiges (Weiter-)Lernen mit sich bringt. Zugleich fühle ich mich dabei durch Kollegen/Kolleginnen und Vorgesetzte gefördert und bin mir ihrer Unterstützung gewiss. Darüber hinaus profitiere ich von für mich und meine persönliche Situation guten Rahmenbedingungen.
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Mein Start im Referat 25 – Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten – begann am 15. März 2019. Nach langjähriger Klinikerfahrung als Fachapothekerin für Klinische Pharmazie wollte ich noch einmal eine ganz andere Seite der Pharmazie kennenlernen, gut gerüstet mit vielen Jahren Berufserfahrung, aber mit großem Respekt vor dem „Neuland“ Verwaltung.

Die freundliche Aufnahme mit einer Patin an der Seite, hilfsbereiten und kompetenten Kollegen waren gute Startbedingungen. Hinzu kommt ein Referatsleiter mit viel Erfahrung, Überblick und dem richtigen Quäntchen Humor.

Zu meinen Aufgaben und Fragestellungen gehören die Überwachung der Krankenhausapotheken, die Herstellung von Arzneimitteln in der ärztlichen Praxis oder bei Heilpraktikern sowie Fragen rund um den therapeutischen Einsatz von Zellen und Geweben (z.B. Knorpel, Knochen). Ein bunter Blumenstrauß, der Einblicke in die vielfältigen Anwendungen von Arzneimitteln zeigt!

Durch meine Inspektionen vor Ort treffe ich auf Menschen unterschiedlicher Berufsspezies (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker), was den Arbeitsalltag immer wieder bereichert. Das Ziel meiner Arbeit ist eine sichere Arzneimittelversorgung insbesondere für die Patienten. Ich fühle mich nach gut einem Jahr wohl, die Arbeit macht Freude, gerade weil ich immer wieder etwas Neues erarbeiten darf. Die Tätigkeit ist sehr vielseitig, was ich mir im Voraus nicht in diesem Maße vorstellen konnte. Mein Horizont wird dadurch immer wieder erweitert und manches von einer neuen Seite beleuchtet – und das in und mit einem tollen Team.

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Seit inzwischen mehr als fünfJahren bin ich am RP beschäftigt und arbeite im Bereich der Medizinprodukteüberwachung in Referat 25 (Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten).
Hätte mir das jemand im Studium der Biotechnologie gesagt oder auch während der Promotion in Mikrobiologie – ich hätte es wohl nicht geglaubt! Die Verwaltung ist doch trocken und langweilig, oder nicht?

Aber inzwischen weiß ich, dass es hier auch ganz anders laufen kann! Ich bin etwa zur Hälfte der Zeit im Außendienst unterwegs und inspiziere zum Beispiel Zahnarztpraxen dahingehend, ob die Instrumente entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbereitet, also gereinigt und desinfiziert werden – denn Sie wollen doch nicht die Reste des Vorgängers im Mund haben, oder?

Meine Arbeit ist sehr abwechslungsreich und ich kann mir die Zeit für meine Aufgaben selbst einteilen. Ich habe große Freude an meiner Arbeit und freue mich auch immer noch auf ständig neue Aufgaben. Der Wechsel von der Forschung zur Behörde war für mich somit eine absolut richtige, wenn auch niemals absehbare, Entscheidung.
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Mein Name ist Marco Spraul, ich bin 26 Jahre alt und komme aus Renchen in der Nähe von Offenburg. Während meines bisherigen Werdegangs lag der Fokus auf den Bereichen Umwelt- und Verfahrenstechnik, Nachhaltigkeit, sowie innovative Technologien.

In Offenburg habe ich mein Bachelorstudium im Bereich Verfahrenstechnik mit dem Schwerpunkt Umwelttechnik absolviert. Anschließend habe ich mich dazu entschieden meinen Masterabschluss im Kooperationsstudiengang Umwelt- und Verfahrenstechnik in Konstanz und Ravensburg-Weingarten anzuknüpfen. Seit dem 1.Oktober 2019 arbeite ich beim Regierungspräsidium Tübingen in der Marktüberwachung (Abteilung 11) am Dienstort Karlsruhe.

Das Aufgabengebiet umfasst beispielsweise die Überprüfung der Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) von haushaltsnahen Produkte und die Kontrolle von umweltrelevanten Eigenschaften dieser Produktgruppen (z.B. Energieeffizienz oder Energieverbrauch im Standby-Modus). Die dazu notwendigen technischen Produktprüfungen werden bei externen Prüfstellen, sowie in Zusammenarbeit mit der Geräteuntersuchungsstelle LUBW durchgeführt. Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung werden stichprobenartige Kontrollen der im Binnenmarkt anzutreffenden Produkte durchgeführt. Im Bereich der reaktiven Marktüberwachung werden Hinweisen und Beschwerden aus dem Markt überprüft und Kontrollen zu den beanstandeten Produkten durchgeführt.Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Überwachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten zum Erreichen der EU-Klimaschutzziele beiträgt, dem Verbraucherschutz dient, den freien Warenverkehr gewährleistet und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden soll.


Wie sind Sie ans RP gekommen?Bei den Stellenangeboten des Regierungspräsidiums Tübingen bin ich auf die Stellenanzeige der Abteilung 11 gestoßen. Die Thematik der umweltrelevanten Eigenschaften (z.B. Ökodesign) und die Organisation, sowie die Durchführung von Produktprüfungen hat mich sehr angesprochen.

Was gefällt Ihnen an Ihrer Arbeit?
Mir gefällt an meiner Arbeit am Regierungspräsidium…die vielfältigen Aufgabengebiete und das gute Arbeitsklima.

Was wünschen Sie sich für Ihre Zukunft?
Für meine Zukunft wünsche ich mir weiterhin ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum. Ich würde mich außerdem freuen, wenn dies mit einer unbefristeten Stelle einhergeht.

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Im Kurzvideo stellen sich Kolleginnen und Kollegen vor.

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Die Digitalisierung der Landesverwaltung schreitet weiter voran. Mit Erlass des E-Government Gesetzes (EGovG) BW hat sich der baden-württembergische Gesetzgeber zur elektronischen Aktenführung bekannt und ab dem Jahr 2022 verpflichtend festgeschrieben.

Neben dem Start der elektronischen Personalakte und der Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten steht nun ein weiteres Projekt an, mit dem die Landesbehörden ihren nächsten Schritt in die Zukunft machen – die flächendeckende Einführung einer landeseinheitlichen elektronischen Akte in der Landesverwaltung.


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    Das Landesprojekt „Einführung der E-Akte BW“ ist ein agiles Entwicklungsprojekt, weshalb sowohl die Software als auch die betroffenen Prozesse kontinuierlich – bereits während der Pilotphase – angepasst bzw. in ein Pilotverbesserungsprojekt zur Sammlung und Auswertung der Erfahrungen eingespeist werden.

    Die Regierungspräsidien sind hierbei eng in die Entwicklung mit eingebunden, wodurch  notwendige Änderungen schnell identifiziert und an die Stabsstelle E-Akte BW weitergeleitet werden können.  Es ist daher möglich, in der relativ übersichtlichen Pilotzeit ab Februar 2020 viele Erfahrungen rund um die E-Akte BW zu sammeln und diese noch während des Pilotprojektverlaufes zu nutzen.


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    Seit Februar 2020 arbeiten die Pilotreferate 14, 15.1 und 16 bereits mit der E-Akte BW. Die im März 2020 mit aller Wucht eintretende Corona-Pandemie zeigte dann einmal mehr die Notwendigkeit erfolgreicher Digitalisierungsmaßnahmen, aber auch die Herausforderungen für Führungskräfte bei der Arbeit mit mobilen Teams.

    Zusätzlich zu dem Test der E-Akte BW konnten in den Pilotreferaten gerade während der Pandemie-Zeit im Besonderen Stärken und Schwächen der E-Akte BW identifiziert werden. Durch die verstärkte Nutzung elektronischer Medien und digitaler Kommunikationsprozesse während der Pandemie-Situation zeigten sich die Grenzen der Belastbarkeit des Landesnetzes und verdeutlichten einmal mehr das Erfordernis einer von Netzwerksschwankungen unabhängigen Programmierung der E-Akte BW.

    Etappenweise geht es voran

    Der so genannte Rollout der E-Akte BW im Regierungspräsidium Tübingen wird in Etappen – sogenannten Tranchen – durchgeführt. Dieses Rollout-Tranchen-Modell zeigt auf, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate noch ca. 1.750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 86 Organisationseinheiten auf die Arbeit mit der E-Akten umgestellt werden müssen - ein enormes Unterfangen!

    Die Einführung der E-Akte BW im gesamten Regierungspräsidium Tübingen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.

    Foto: tiko-stock.adobe.com
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    Die E-Akte BW stellt ein leistungsfähiges Werkzeug zur Verwaltung von Schriftgut dar. Für eine ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung und Aktenhaltung garantiert sie aber nicht von sich aus. Das zeigt sich insbesondere schnell bei der Frage nach der Aktenrelevanz von Schriftgutobjekten - welche Dokumente müssen in die Akte? Welche E-Mails können außerhalb der Akte bearbeitet werden?

    Grundsätzlich gilt: Die Akten müssen so geführt werden, dass der aktuelle Sachstand aus der Akte jederzeit vollständig, lückenlos und nachvollziehbar ersichtlich ist.
    Dies ist gegeben, wenn eine sach- und fachkundige Person den Verfahrensgang und -stand ohne Mühe aus der Akte entnehmen kann. Die Verantwortung der ordnungsgemäßen Schriftgutverwaltung liegt also weiterhin bei Ihnen und der der jeweils zuständigen Registratur. Um Sie in dieser Aufgabe bestmöglich zu unterstützen, wurden im Bereich der Schriftgutverwaltung umfangreiche Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

    Hierdurch soll Grundwissen aufgebaut bzw. gestärkt und ein einheitlicher Standard geschaffen werden.
    Foto: Eisenhans-stock.adobe.com

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    Die E-Akte BW bildet zukünftig die zentrale Ablage für aktenrelevante Dokumente und ersetzt die papierbasierte Aktenführung. Dazu werden alle aktenrelevanten Papiereingänge gescannt und alle aktenrelevanten elektronischen Posteingänge und -ausgänge in das System übernommen.

    Das Scannen in der Poststelle für die Gesamt-Behörde hat sich, mit Blick auf die Arbeitsmenge und erforderliche referatsspezifische Dokumentenvorbereitung, nicht eindeutig bewährt. Daher werden derzeit in allen Pilotierungs-Regierungspräsidien verschiedene dezentrale und Misch-Lösungen erprobt. Die Evaluation der Posteingangsprozess-Alternativen wird durch einen externen Dienstleister unterstützt.


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    ... aber die Arbeitsabläufe der analogen Welt werden sich mit Einführung der E-Akte BW – sowohl für die Sachbearbeitungen als auch für die Beschäftigten der Registraturen – zweifellos ändern. Daher ist es wichtig, gemeinsam auszuprobieren zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen.

    Die Abstimmung zwischen Sachbearbeitung und Registraturmitarbeiterin oder -mitarbeiter rückt hierbei noch mehr in den Fokus als bislang. Aktuell wird eine landeseinheitliche Empfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Registratur erarbeitet, welche Unterstützung und wertvolle Hinweise in verschiedenen Arbeitsbereichen liefert.

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    Zukünftig steht jeder Sachbearbeitung eine Online-Schulung, das sogenannte E-Learning, zur Verfügung. Das dort Erlernte kann parallel auf einer Testumgebung angewandt werden. Damit Ihr Wissensstand noch möglichst frisch ist, wenn Sie beginnen, produktiv in der E-Akte BW zu arbeiten, empfiehlt es sich, die E-Learning Schulung erst unmittelbar (ca. 1 – 2 Wochen) vor dem Flächenrollout zu absolvieren.

    Key-User und E-Akte Beauftragte sollen die E-Learning Anwendung jedoch bereits zeitnah durchlaufen, um im Rahmen ihrer Vorbereitungstätigkeiten einen ersten Einblick in das System zu erhalten.

    Zusätzlich zur E-Learning Anwendung erhalten bestimmte Zielgruppen wie Key-User, Registraturkräfte oder Fachadministratoren weitere Präsenzschulungen. Nach erfolgter Evaluation der Präsenzschulungen in der Pilotphase werden auch diese inhaltlich überarbeitete bzw. auf jeweils ca. zwei Tage aufgestockt.
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    Aus den oben genannten Lehren für den Flächenrollout des Hauses resultieren bestimmte Maßnahmen und Aufgaben, welche in Vorbereitung auf den Flächenrollout durch das Projektteam umzusetzen sind. Diese Vorbereitungen umfassen insbesondere die nachfolgenden Bereiche:


    Leitfaden mit Anlagen
    Im Leitfaden werden alle Erfahrungen aus der Piloierungsphase und daraus resultierende Maßnahmen bzw. sinnvolle Standards kompakt zusammengefasst.Ergänzt wird das Dokument durch eine Checkliste und weitere Anlagen, welche die Kolleginnen und Kollegen bei der Abarbeitung der Themen aus dem Leitfaden unterstützen.

    Die Checkliste dient den Referaten, Stabsstellen und Abteilungsvorzimmern als eine Art „Schablone“ in ihrer Vorbereitung auf die Arbeit mit der E-Akte BW und liefert dem Projektteam bei deren Rückgabe gleichzeitig alle erforderlichen Informationen hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung in der E-Akte BW.

    Die termingerechte Abgabe der Checklisten sowie der weiteren Anlagen ist wichtig, damit die erforderlichen Vorbereitungen durch das Projektteam erfolgen können und Ihnen genügend Zeit zur Prüfung der Einstellungen im Testsystem bleibt.

    Grundlagen zur Schriftgutverwaltung
    Da frühzeitig die Wissenslücken im Bereich der Schriftgutverwaltung identifizieren werden konnten, wurde eine Schulungsunterlage erstellt, welche als Anlage zum Leitfaden in die Abteilungen gegeben wurde. Das Projektteam hofft dadurch, ein gesteigertes Verständnis der derzeitigen und zukünftigen Aktenhaltung und –verwaltung vermitteln zu können.

    Unterstützende Prozessbeschreibungen
    Um immer wiederkehrende Prozesse zu veranschaulichen und daraus Handlungsanleitungen zur Unterstützung bei der Arbeit im System zu erstellen, werden derzeit Regierungspräsidiums-übergreifend unterschiedliche „Generische Prozesse“ entworfen. Diese Prozesse resultieren in Beschreibungen oder Anleitungen, welche in einer Vielzahl von Arbeitsbereichen eingesetzt werden können. Hierdurch wird die Arbeit im E-Akte System erleichtert und es können landesweite Standards geschaffen werden.

    Projekt- und Kommunikationsstruktur
    Aufgrund des straffen Rollout-Zeitplans ist das projektteam auf einen engen Austausch mit den E-Akte Beauftragten der Abteilungen angewiesen. Diese stehen als Expertinnen und Experten ihrer Abteilung mit den jeweiligen Key-Usern aller Referate der entsprechenden Abteilung in Kontakt.

    So können bei häufig gleichartig auftretenden Fragestellungen Synergieeffekte erzeugt und der Informationsfluss kanalisiert werden. Im Rahmen dieser Kommunikationsstruktur haben wir ein regelmäßiges, zwei-wöchiges Jour Fixe mit den E-Akte Beauftragten eingerichtet, welche wiederum Jour Fixe oder Besprechungen mit ihren Key-Usern abhalten. In gemeinsamen Terminen mit den Organisationseinheiten der Rollout-Tranchen konnten auch bereits konkrete Fragestellungen besprochen werden.
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