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Abteilung 2 - Ganz schön vielfältig!

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Schon der Name zeigt die Vielfalt: Abteilung Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen. In sechs Referaten werden diese Themenbereiche von 150 Kolleginnen und Kollegen bearbeitet. Natürlich haben nicht alle immer etwas miteinander zu tun.

So spielt sich die Auseinandersetzung um den denkmalgeschützten Eschersteg in Ravensburg überwiegend im Sachgebiet Denkmalschutz (Referat 21) ab, die Kolleginnen aus dem Bereich Gesundheitswesen und Arzneimittelüberwachung (Referat 25) haben damit gar nichts zu tun.

Aber schon die Städtebauförderung (Referat 22) ist im Boot und selbst die Planfeststellerinnen und Planfeststeller (Referat 24) sind beim Thema Eschersteg dabei – handelt sich dabei doch um eine Fußgängerüberführung über die Gleise der zu elektrifizierende Südbahn. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie wir die verschiedensten Aufgaben bündeln und im Zusammenwirken Lösungen entwickeln.
Geradezu eine Mammutaufgabe in Punkto Bündelung leisten auch die Regionalverbände bei der Gesamtfortschreibung der Regionalpläne für die Regionen Bodensee-Oberschwaben und Donau-Iller, die beide 2019 gestartet wurden. Hier hat Referat 21 (Sachgebiet Raumordnung) die Stellungnahmen im Haus koordiniert.

Weil die Regionalpläne wichtige Grundlage für die Steuerung der Flächennutzung sind, kommt es durchaus darauf an, wie sich das Regierungspräsidium zu den Planentwürfen positioniert. Sind die Flächenbedarfe für Gewerbe und Wohnen schlüssig begründet? Werden die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Vorgaben richtig umgesetzt? Sind die Belange der Landwirtschaft ausreichend berücksichtigt? Bleibt genügend Raum für Anlagen der Erneuerbaren Energien? Werden Flächen für den Rohstoffabbau im richtigen Maß festgelegt? Zu all diesen Fragestellungen leistet das Regierungspräsidium mit seinen Abteilungen wichtige Beiträge, um zum Schluss eine gut abgewogene Regionalplanung für die nächsten 20 Jahre zu haben.


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Innovationsförderung eigener Art steckt v. a. in den einzelnen sehr konkreten Tätigkeiten, sei es bei der Überprüfung von öffentlich geförderten Forschungsprojekten wie z. B. dem zur „Entwicklung und Optimierung eines Antriebsstrangs für Gezeitenströmungsturbinen“, oder bei produktbezogenen Inspektionen zu innovativen biotechnologischen Arzneimitteln. Ohne, dass wir unsere gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit Engagement, hoher Sachkenntnis und dem nötigen Feingefühl erledigen, könnten die rechtlichen Grundlagen für die unternehmerische Tätigkeit – z. B. Herstellungserlaubnisse und Zertifikate für Arzneimittel - nicht geschaffen werden.
Vernetzung und Zukunftssicherung sind Stichworte, bei denen zwangsläufig die Tätigkeit des Kompetenzzentrums Energie in den Blick gerät.

Die Unterstützung der regionalen Photovoltaiknetzwerke war und ist ein Schwerpunktthema des KZE, um damit den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen. Auch hier ist es unsere Aufgabe, im Widerstreit verschiedener öffentlicher und privater Belange sachliche Grundlagen zu schaffen, zu vermitteln und zur Lösungsfindung beizutragen. Beispiele für konkrete Tätigkeiten konkreter Menschen finden Sie in den Einzelberichten.
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Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.

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Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle) und Susanne Eißler (Referat 11 – Organisation, Information und Kommunikation)

Fotocredits: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.

  • Bild zum Wohle der Patienten/Laborforschung. © Motortion-stock.adobe.com
  • Bild Petrischale mit Kultur: © thitiya-stock.adobe.com
  • Bild Überwachung von Arzneimitteln: © Angela_rohde-stock.adobe.com
  • Bild Freiflächensolaranlage: © Simon_kraus-stock.adobe.com
  • Bild: In die Gesundheit investieren/Telemedizin: ©tippapatt-stock.adobe.com
  • Bild: Inspektionen zu innovativen biotechnologischen Arzneimitteln/Immuntherape: © Рита Пирогова-stock.adobe.com
  • Bild zu Überwachung von Medizinprodikten: © io-stock.adobe.com
  • Bild Telemedizin - in die Gesundheit investieren: ©tippapatt-stock.adobe.com
Weiter Bilder in der Themenübersicht:
  • Vernetzung: © esoxx-stock.adobe.com
  • Metall-Gliederketten: © Laroslav_Neliubov-stock.adobe.com
  • Klassenzimmer. © Dmitry_Vereshchagin-stock.adobe.com
  • Luftbild Bodensee: © Gerhard Plessing Flug und Bild

Impressum
Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Pressestelle: 07071 757-3005
Zentrale: 07071 757-0
07071 757-3190 V.i.S.d.P:
Pressesprecher Dirk Abel

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Im Jahr 2019 wurden rund 18,3 Millionen Euro Pauschalfördermittel an 30 Plan-Krankenhäuser bewilligt.
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Knapp 205 Millionen Euro an Transfer- und Zuschussleistungen wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats 23 - Referat für soziale und kulturelle Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung und das öffentlichen Bibliothekswesen - im Jahr 2019 umgesetzt.

Innerhalb der Krankenhausfinanzierung beispielsweise, wurden im vergangenen Pauschalfördermittel an 30 Plankrankenhäuser in Höhe von rd. 18,3 Mio. Euro bewilligt. Erstmalig beinhaltete der Betrag auch rund 1,17 Millionen Euro aus Mitteln des „Sonderprogramms Digitalisierung“ des Landes, um die Krankenhäuser des Regierungsbezirks auf ihrem Weg in eine digitale Zukunft zu unterstützten.

Für eine gute Krankenhausversorgung ist die sogenannte Mensch-zu-Mensch-Kommunikation unerlässlich. Dennoch müssen Krankenhäuser auch die Weiterentwicklung in Richtung eines digitalen und vernetzten Krankenhauses der Zukunft vorantreiben und in moderne Ausstattung und Technik investieren.

Die Pauschalfördermittel, die zweckbestimmt für die Erneuerung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eingesetzt werden müssen, leisten einen Beitrag zur Modernisierung der medizinisch-technischen Ausstattung, zur Verbesserung der IT-Ausstattung und IT-Sicherheit und ebnen den Weg hin zu einer digitalen Infrastruktur. Dies ist dringend erforderlich zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Prozesse, aber auch für die sektorenübergreifende Kommunikation und für telemedizinische Anwendungen der Zukunft.Foto: ©tippapatt-stock.adobe.com


Im Jahr 2019 wurden rund 18,3 Millionen Euro Pauschalfördermittel an 30 Plan-Krankenhäuser bewilligt.
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Im Regierungsbezirk wurden Bibliotheken ausgezeichnet.

Vertreterinnen und Vertreter ausgezeichneter Bibliotheken bei der Zertifikatsüberreichung mit Frau Prof. Vonhof und Herrn Regierungspräsident Tappeser.
Vertreterinnen und Vertreter ausgezeichneter Bibliotheken bei der Zertifikatsüberreichung mit Frau Prof. Vonhof und Herrn Regierungspräsident Tappeser.
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Dass sich auch Bibliotheken auf einem Weg in die Zukunft befinden und in diese mehr denn je gebraucht werden, wurde bei der feierlichen Verleihung des Zertifikats „ausgezeichnete Bibliothek für kleinere Bibliotheken“ deutlich, die am 18.02.19 im Rahmen eines Festakts von Frau Prof. Vonhof, Hochschullehrerin aus Stuttgart und Regierungspräsident Tappeser vorgenommen wurde.

Das von der Hochschule der Medien in Stuttgart ausgerufene Projekt hat zum Ziel, Bibliotheken als Leuchtturmprojekte auszuzeichnen, die sich durch professionelles Qualitätsmanagement über Jahre weiterentwickeln. Die Gemeindebücherei Dettingen, die Stadtbibliothek Sigmaringen sowie der Treffpunkt Bücherei Uhldingen – Mühlhofen konnten eine Jury von ihrer besonders hohen und nachhaltigen Qualität im Bereich „Zukunfts- und Kundenorientierung“, Verbesserungsprozesse, Strategie, Arbeitsabläufe und -ergebnisse überzeugen. Bei der Durchführung des Projekts wurden die drei Bibliotheken umfänglich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bibliotheksfachstelle des Regierungspräsidiums begleitet.

Diese beraten die öffentlichen Bibliotheken des Regierungsbezirks bei ihrer täglichen Arbeit kompetent u.a. hinsichtlich Ressourcenmanagement, Bibliotheks(um)bau, Medienausstattung und Personaleinsatz. Der Festakt und die Ausführungen der Preisträger machten wiederum deutlich, welche zentrale Rolle Bibliotheken insbesondere im Ländlichen Raum als „dritter Ort“, als vernetzende Kommunikationsplattform und als Bildungsressource heute schon einnehmen und erst Recht in der Zukunft spielen werden
Vertreterinnen und Vertreter ausgezeichneter Bibliotheken bei der Zertifikatsüberreichung mit Frau Prof. Vonhof und Herrn Regierungspräsident Tappeser.
Vertreterinnen und Vertreter ausgezeichneter Bibliotheken bei der Zertifikatsüberreichung mit Frau Prof. Vonhof und Herrn Regierungspräsident Tappeser.
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Das Sachgebiet Preisüberwachung des Referats 22 hat im Jahr 2019 weit mehr als hundert Preis- und Kostenprüfungen durchgeführt.

Bei 42 Prüfungen konnten Rechnungskürzungen im Wert von über 450.000 Euro realisiert werden. Im Rahmen der Amtshilfe für die Projektträger des Bundesforschungs- und des Bundeswirtschaftsministeriums wurden auch wieder zahlreiche interessante öffentlich geförderte Forschungsprojekte geprüft.Besonders interessant war die Prüfung des vom Forschungszentrum Jülich geförderten Projekts „Entwicklung und Optimierung eines Antriebsstrangs für Gezeitenströmungsturbinen“ bei der Firma ANDRITZ Hydro in Ravensburg.

Die Firma ANDRITZ Hydro hat eine Gezeitenströmungsturbine entwickelt und auf dem Meeresgrund vor der Küste Schottlands installiert. Die Unterwasser-Propeller werden von den Gezeitenströmungen angetrieben und wandeln die Energie aus dem Tidenhub des Meeres in elektrischen Strom um.

Das erfolgreich abgeschlossene Projekt lieferte viele Erkenntnisse über die Erzeugung von sauberer, erneuerbarer und nachhaltiger Energie. Der Vorteil von Wasserkraft und Meeresenergie gegenüber der Windenergie besteht darin, dass die Energie zeitlich recht konstant bereitgestellt werden kann. Inzwischen ist das größte geplante Gezeitenkraftwerk in Schottlands unwirtlichem Pentland Firth im Bau.

Die Preisüberwachungsstelle stellt durch zeitnahe Kostenprüfungen sicher, dass auch weiterhin Fördergelder für interessante Forschungsprojekte in den Regierungsbezirk Tübingen fließen. Denn bei der Vergabe von Fördergeldern ist es für das Bundesforschungs- und das Bundeswirtschafts-ministerium wichtig, dass eine zeitnahe Überprüfung der sachgerechten Verwendung der öffentlichen Gelder erfolgt.
Foto: © ANDRITZ Hydro, Hammerfest

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Landesstelle für Bautechnik

Soll ein Gebäude mit neuartigen, innovativen Baustoffen erstellt werden, fehlt es in Normen oder Zulassungen oftmals an Vorgaben für die Rechenwerte der Festigkeit des Baustoffes, der dem Standsicherheitsnachweis des Gebäudes zugrunde zu legen ist. Deshalb gibt es für die Verwendung solcher Baustoffe erst grünes Licht, nachdem deren rechnerische Festigkeitswerte von der Landesstelle für Bautechnik im Rahmen einer Zustimmung im Einzelfall festgesetzt wurden. So werden für Firmen neue Produktentwicklungen vom Stand der Wissenschaft in die Baupraxis überführt.

Als Grundlage für die Ermittlung von Rechenwerten für Baustoffe bedarf es zunächst, im direkten Kontakt mit einer anerkannten Materialprüfstelle, der Erarbeitung von Vorgaben für erforderliche Versuche. Die statistische Auswertung der Versuchsergebnisse muss das für Bauwerke maßgebende Sicherheitsniveau gewährleisten. Im Folgenden werden vier solcher Projekte vorgestellt.

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Weil man sich mit den Projekten sehr weit in die Zukunft des Bauens wagte, fanden die für die Bundesgartenschau in Heilbronn vom Institut für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung (ICD) und vom Institut für Tragkonstruktionen und Konstruktives Entwerfen (ITKE) der Universität Stuttgart entwickelten Leichtbau-Pavillons in der Fachwelt internati-onale Beachtung.

Für die stützenlose Überdachung der zentralen Konzert- und Veranstaltungsflächen wurden die Tragwerke in Anlehnung an biologische Tragstrukturen der Natur umgesetzt. Diese Übertragung von evolutionär optimierten Strukturen auf technische Konstruktionen wird als Bionik bezeichnet.
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Für die Tragwerksschale des Holzpavillons wurde das Tragsystem des Plattenskeletts eines Seeigels herangezogen. Jede der 376 Hohlkassettensegmente mit individuellen Abmessungen wurde von Robotern mit einer Genauigkeit von einem Millimeter aus Fichtenfurnierschichtholz zusammengesetzt.

Im Vergleich zu massiven Holzelementen ist es mit dieser Bauweise zwar möglich, Materialaufwand und einhergehend Gewicht deutlich zu reduzieren, allerdings ergibt sich wegen der großen Anzahl unterschiedlicher Bauteile eine viel aufwändigere Fertigung. Entwurf, statische Berechnung und Fertigung sind somit nur programmgesteuert möglich.

Zusammengesetzt wurde die Schale, unter der 300 Personen Platz finden, wie ein dreidimensionales Puzzle ohne Unterkonstruktionen oder Stützgerüste. Die Landesstelle für Bautechnik hat die Tragsicherheit der vom Roboter ausgeführten Leimung der Holzelemente bewertet.
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Für den Faserpavillon war der Flügel eines Käfers namens Elytra das Vorbild. Die sowohl leichte als auch stabile Tragkonstruktion besteht aus dünnwandigen Röhren, deren Durchmesser der Beanspruchung angepasst ist.  An den Knoten der Konstruktion sind bis zu vier Röhren miteinander verbunden. Der Pavillon hat eine Spannweite von 23 Meter und überspannt eine Fläche von 400 Quadratmetern.

An der höchsten Stelle ist das Bauwerk sieben Meter hoch. Regendicht wird das Bauwerk durch eine, mit Stahlseilen ge-spannte 0,3 Millimeter dünne Kunststofffolie. Die Wandungen der Röhren bestehen aus, in Harz getränkten hellen Glas- und dunklen Kohlefasern. Für die Herstellung der Röhren wurden von Robotern wieder und wieder die „unendlich langen“ Fasern um feste Ankerpunkte von einem Röhrenende zum anderen gewickelt. So entstanden insgesamt 60, drei bis fünf Meter lange Elemente und sieben verschiedene Typen. Weil ein Element zwischen 60 und 80 Kilogramm schwer ist, wiegt die Gesamtkonstruktion lediglich drei Tonnen.

Ausgehend von Erkenntnissen an Bauteilversuchen an Einzelelementen hat die Landesstelle für Bautechnik die Tragsicherheit und die Stabilität der Gesamtkonstruktion bewertet.
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Brücke aus  "Carbonbeton" in Albstadt.
Brücke aus "Carbonbeton" in Albstadt.
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Gemäß Landesbauordnung (LBO) ist die Landesstelle für bauliche Anlagen des Hochbaus zuständig. Zuständig für erforderliche Genehmigungen von kommunalen Straßenbrücken sind die Städte und Gemeinden. Einhergehend gilt dies auch für die Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall für den Fall, dass neuartige Baustoffe zur Ausführung kommen. Weil Städte und Gemeinden allerdings nicht über einen ausreichenden technischen Sachverstand für die Ausstellung eines Zustimmungsbescheides verfügen, werden von der Landesstelle fachliche Stellungnahmen erarbeitet und somit die Städte und Gemeinden in Amtshilfe unterstützt.

In den Stellungnahmen der Landesstelle für Bautechnik für die Brücken aus sogenanntem „Carbonbeton“ der Stadt Albstadt wird auf der Grundlage von Tragversuchen des Instituts für Massivbau der RWTH Aachen die ausreichende Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit bestätigt. Dieser neuartige Carbonbeton der solidian GmbH aus Albstadt wurde für die Realisierung von, auf Stahlträgern aufliegenden Fahrbahnplatten für zwei kommunale Straßenbrücken (Spannweiten 6,50 m bzw. 11 m) sowie für eine Fußgänger- und Radwegbrücke (Spannweite 15m) verwendet. Zur Sicherstellung der ausreichenden Tragfähigkeit des Carbonbetons, wurde an Stelle von Betonstahlmatten ein gitterförmiges epoxidharzgetränktes Textilgelege aus Carbonfasern (auch Kohlenstofffasern genannt) mit einer Faserquerschnittsfläche von 3,6mm² und einem Achsabstand von 38mm in Beton eingegossen.

Vorteil Klimaschutz
Großer Vorteil dieser Bauweise ist die Reduzierung der Bauteildicke bei gleichbleibender Tragfähigkeit. Diese rührt daher, dass die Kohlenstofffasern nicht korrodieren und einhergehend die gegenüber Stahlstäben erforderliche Betondeckung zur Vermeidung einer Korrosion vermindert werden kann. Zur Gewichtsreduzierung trägt weiterhin ein hochfester Beton (C70/80) bei, so dass eine Ausführung der Bauteile als Fertigteil möglich wird und sich einhergehend die Bauzeit am Bauort reduziert. Die Fahrbahnplatten der Straßenbrücken konnten mit einer Dicke von 14 cm und die der Fußgängerbrücke mit einer Dicke von 9 cm (Stegdicke 7cm) hergestellt werden. Dies spart Material und Masse, reduziert damit den CO2-Ausstoß und trägt somit zum Klimaschutz bei.

Brücke aus  "Carbonbeton" in Albstadt.
Brücke aus "Carbonbeton" in Albstadt.
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Für den Wasserspaß von Groß und Klein gibt es in der Indoor-Wasserwelt Rulantica in Rust insgesamt 17 verschiedene Wasserrutschen. Die Röhren der Rutschen haben einen Durchmesser von bis zu 3,65 m und überwinden Höhenunterschiede von bis zu 20 m. In einer Röhre ist eine Rutschgeschwindigkeit von fast 60 km/h möglich.

Die einzelnen Segmente der Röhren bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Die Röhren sind selbsttragend, d. h. sie müssen Lasten aus Eigengewicht, Wasser und Personen (einschließlich Fliehkräften) auf die sie unterstützenden Bauteile aus Stahl oder Beton übertragen. Für die Befestigung der Segmente untereinander sind, für die Anordnung von Schrauben, verdickte Flanschbereiche erforderlich.

Weil Rutschen teilweise entlang der Außenfassaden angeordnet sind, müssen bei der Bemessung zudem Schnee- und Windlasten und das temperaturabhängige Tragvermögen der Kunststoffbauteile berücksichtigt werden.
Damit die Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher bei Nutzung der europaweit außergewöhnlichen Attraktionen gewährleistet ist, gibt es im Zustimmungsbescheid der Landesstelle Vorgaben, die vom Hersteller, dem Aufsteller der statischen Berechnung, dem Montagebetrieb aber auch vom Betreiber der Anlage (für wiederkehrende Inspektionen durch sachverständige Stellen) einzuhalten sind.

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Eines der zenralen und wichtisten Infrastrukturförderprogramme ist die Städtebauförderung.  Seit inzwischen fast 50 Jahren hilft die städtebauliche Erneuerung den Städten und Gemeinden, die jeweils aktuellen gesellschaftlichen Aufgaben anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Sie hilft dabei, vor Ort grundlegende Strukturen aufzubauen oder zu erhalten und damit das Miteinander positiv zu gestalten.

Dank eines breit angelegten und über den Zeitraum einer Förderperiode flexiblen Förderinstrumentariums können auf individuelle Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen und mit geeigneten Maßnahmen gesamtheitliche Erfolge erzielt werden.  




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Die eingesetzten Fördermittel haben dabei zusätzliche positive Effekte. So löst jeder Euro aus der Städtebauförderung vor Ort durchschnittlich Investitionen von acht Euro aus. Gleichzeitig verbleiben viele Aufträge im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in der Region und stärken den gerade in unserem Regierungsbezirk so prägende und gesamtwirtschaftlich wichtige Mittelstand. Durch das Erfordernis integrierter Entwicklungskonzepte und Planungen werden bei jeder Maßnahme die Auswirkungen und Wechselwirkungen von Einzelvorhaben beleuchtet, um trotz aller gewollten Entwicklung negative Einflüsse auf andere Bereiche zu vermeiden. Dabei spielen insbesondere Einzelhandelskonzepte, Verkehrskonzepte und das Gebot der Innenentwicklung eine zentrale Rolle.  
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Jede Zeit hat ihre gesellschaftlichen Anforderungen. Aktuell steht der Bedarf an Wohnraum an vorderer Stelle. Förderschwerpunkt in 2019 war die Verbesserung und bedarfsgerechte Anpassung des Wohnungsbestandes insbesondere durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien. Durch den Grundsatz der ökologischen Erneuerung sind dabei neben den Themen Energieeffizienz und Reduzierung von Lärm und Abgasen auch das Bedürfnis nach grünen Lungen zur Naherholung erfüllt.

Der Erhalt und die Schaffung bedarfsgerechter, bezahlbarer Wohnangebote zur Unterstützung langfristig sozial- und altersgemischter Bewohnerstrukturen sowie intakter Stadtteile und eine prioritäre Innenentwicklung runden den Nachhaltigkeitsgedanken in diesem Bereich ab.  
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Was stellt das Gebäude dar?
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Das Fördervolumen im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung erreichte 2019 für den Regierungsbezirk erneut ein Rekordniveau: Nahezu 44 Mio. Euro konnte den Städten und Gemeinden für Fördervorhaben in 71 Sanierungsgebieten zur Verfügung gestellt werden, darunter 12 Neumaßnahmen. Trotz dieser äußerst erfreulichen Entwicklung war die Städtebauförderung im Regierungsbezirk jedoch erneut deutlich überzeichnet, so dass sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen im beantragten Fördervolumen von fast 86 Mio. Euro zumindest für 2019 unberücksichtigt bleiben mussten.  

Unterstützt werden konnten im vergangenen Jahr beispielhaft wieder die Modernisierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindergärten, Gemeindehäusern oder Bibliotheken, die Schaffung von Aufenthaltsbereichen und innerörtlicher Erschließung und die Reaktivierung von Brachflächen.

Es bleiben aber auch in den kommenden Jahren noch zahlreiche Aufgaben für nachhaltige Investitionen im Bereich der Städtebauförderung. Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden zu neuen gesellschaftlichen Aufgaben führen, für deren Lösung die Städtebauförderung ein verlässlicher und wichtiger Partner bleiben wird.  
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Das Thema „Vernetzung“ hat 2019 bei Referat 25 - Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten - im Bereich „Medizinprodukteüberwachung“ weitere Bedeutung gewonnen. Anlass war eine neue EU-Verordnung, die auch die Anpassung nationaler Regelung zur Folge hatte. Dies betrifft insbesondere Produkte, die künftig in eine höhere Risikoklasse eingestuft werden müssen und damit eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle erfordern. Dazu zählen beispielsweise wiederverwendbare chirurgische Instrumente, stoffliche Medizinprodukte, die Nanomaterial enthalten, oder auch Software, die Informationen zur Entscheidung für Diagnose und Therapie liefert.

Das Regierungspräsidium steht im Fokus vieler Anfragen betroffener Hersteller, die in der Umstellungszeit verunsichert waren. Dabei geht es im Wesentlichen um die Verlängerung der Gültigkeit von Zertifikaten bei Verlust der Benannten Stelle, die keine Benennung nach den neuen Regelungen erhält sowie um Fragen zur klinischen Bewertung der Medizinprodukte, an die künftig strengere Anforderungen gestellt wird. Zu Gesetzentwürfen müssen zeitnah Stellungnahmen geliefert werden und zahlreiche praktische Fragestellungen bedürfen der Abstimmung mit anderen Behörden.  

Auch im Bereich der Überwachung der Aufbereitung mehrfach verwendbarer Medizinprodukte ergaben sich 2019 – wie in den Vorjahren – zahlreiche Aspekte der Vernetzung. Dabei hat der Kontakt zu Ärzten aller Fachrichtungen ein einheitliches und wichtiges Ziel in Bezug auf die Anwendung sicherer Medizinprodukte: Hier wird der Anwender geschützt und natürlich auch die Patientensicherheit sichergestellt.So kontrollieren wir z. B. schwerpunktmäßig Zahnarztpraxen, wo viele Medizinprodukte nach Verwendung für den erneuten Einsatz aufbereitet (gereinigt, desinfiziert, sterilisiert) werden.
Foto: © io-stock-adobe.com
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Die Themen „Innovation“ und „Neue Technologien“ stehen bei Referat 25 - Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten – insbesondere in den großen Feldern der Arzneimittel und der Medizinprodukte – oft auf der Agenda, was eine fortlaufende fachliche Fortbildung erfordert.  

Therapieverbessernde Innovationen gibt es durchaus auch bei klassischen Darreichungsformen der Arzneimittel – genannt sei die Entwicklung spezieller Überzüge für Kapseln oder Tabletten zur Steuerung von Ort und Zeitpunkt der Wirkstoffabgabe.  

Zu den besonders innovativen Themen der landesweit für Fragen der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellung zuständigen Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg zählten 2019 insbesondere die genetische Immuntherapie bösartiger Blutkrebsformen mit CAR-T-Zellen. Hier gilt es, ganz aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen und oft der rasanten Entwicklung hinterherhinkende arzneimittelrechtliche Vorgaben in Abstimmung mit den für die Zulassung zuständigen Bundesbehörden in Einklang zu bringen.  

Im Jahr 2019 wurden bei vielen Pharmafirmen produktbezogene Inspektionen zu innovativen biotechnologischen Arzneimitteln durchgeführt. Im Fokus stehen hier sowohl klassische gentechnologisch produzierte Biopharmazeutika , zum Beispiel so genannte monoklonale Antikörper oder Proteine, als auch Arzneimittel für neuartige Therapien - so genannte ATMP, Advanced Therapy Medicinal Products.

Hier gilt es die Inspektionen samt Erweiterung der bestehenden Erlaubnisse zusammen mit den Bundesoberbehörden (Zulassungsbehörden) erfolgreich zu gestalten. Es müssen die zulassungsrelevanten Fragen geklärt, die ausreichende Übereinstimmung der Herstellungsabläufe mit den bestehenden Regularien herbeigeführt und schließlich die regulatorisch notwendigen Dokumente (Herstellungserlaubnis, GMP-Zertifikate) ausgestellt werden. Dies konnte 2019 in fast allen Fällen erreicht werden.

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Die Arbeit des Kompetenzzentrums Energie am Regierungspräsidium Tübingen war im Jahr 2019 geprägt von Aktivitäten zur Umsetzung der Solaroffensive Baden-Württemberg.

Ein wichtiger Teil der Solaroffensive Baden-Württemberg ist der Abbau von Barrieren bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen durch regionale Netzwerke in den 12 Regionen des Landes und einer landesweiten Koordination. Ansprechpartner des Photovoltaiknetzwerks in der Region Neckar-Alb sind die Energie- und Klimaschutzagenturen der Landkreise, in der Region Bodensee-Oberschwaben, die Energieagentur Ravensburg und in der Region Donau-Iller, der unw e.V. (Ulmer Initiativkreis nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung).

Als einer von vielen Akteuren aus zahlreichen Bereichen unserer Gesellschaft bringt sich auch das Kompetenzzentrum Energie am Regierungspräsidium Tübingen in die Netzwerke ein und profitiert umgekehrt von den Informationen und Kenntnissen der anderen Akteure bei seiner Beratungstätigkeit.  

Zu den regionalen Photovoltaik-Netzwerken entwickelte sich aus den bereits Ende 2018 vom Kompetenzzentrum Energie initiierten Kennenlerngesprächen im Jahr 2019 eine enge Zusammenarbeit mit jedem der drei regionalen Netzwerke im Bezirk. Vor allem bei der Beratungstätigkeit des Kompetenzzentrums Energie zu einzelnen Photovoltaikvorhaben zeigt diese Zusammenarbeit bereits positive Wirkung: Die Netzwerke bringen ihre Kenntnisse rundum die Energieberatung sowie die regionale Verwurzelung ein.

Foto: © SimonKraus-stock.adobe.com

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Das Kompetenzzentrum Energie bietet Hilfestellung zu rechtlichen Fragen und kann schon frühzeitig Lösungen zum Ausgleich der sich gegenüberstehenden Belange finden, indem es die entsprechenden Fachbehörden mit einbindet. So ist eine umfassende Beratung möglich und die Projektumsetzung erfolgversprechend.   Darüber hinaus fanden mit dem Photovoltaik-Netzwerk Alb-Donau-Kreis und dem Photovoltaik-Netzwerk Neckar-Alb im Jahr 2019 gemeinsame Öffentlichkeitsveranstaltungen statt, bei denen sich das Kompetenzzentrum Energie für den Ausbau der Erneuerbaren Energien einbringen konnte.   An der Informationsfahrt des Forum Energiedialogs am 18.09.2019 zu erneuerbaren Energieanlagen, dem „Energiedialog on tour“, nahmen Kommunalvertreterinnen und -vertreter des Zollernalbkreises teil. Besichtigt werden konnte der Windpark Winterbach-Goldboden sowie der Solarpark Granheim. Es fanden interessante Diskussionen zur Energiewende allgemein und deren Auswirkungen im ländlichen Raum mit der Energieagentur des Zollernalbkreises, dem Regionalverband Neckar-Alb, dem Kompetenzzentrum Energie und weiteren Experten statt.  

Unter der Überschrift „Solare Energien und Energieeffizienz, praktisch erlebbar“ wurden am 06.11.2019 im Ulmer Stadthaus die Projekte der Solarstiftung des unw e.V. (Ulmer Initiativkreis nachhaltige Wirtschaftsentwicklung e.V.) präsentiert und darüber hinaus aktuelle solare Themen in Vorträgen vorgestellt und diskutiert. Das Kompetenzzentrum Energie hat bei der Veranstaltung über „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ informiert.   Außerdem wurde die Veranstaltung „Kommunaler Klimaschutz“ im Landkreis Reutlingen vorbereitet, zu der das Kompetenzzentrum Energie am 21.01.2020 mit einem Vortrag über Freiflächen-Photovoltaikanlagen beitrug.   Die Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums Energie und der Photovoltaik-Netzwerke soll auch im Jahr 2020 fortgesetzt und vertieft werden. Gemeinsame Aktionen sind insbesondere im Zusammenhang mit dem seitens des Umweltministeriums veröffentlichten „Handlungsleitfaden Freiflächensolaranlagen“ geplant.
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Für die hochschulische Pflegeausbildung wird das Regierungspräsidium Tübingen Vor-Ort-Präsidium

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Die Verschmelzung der bisherigen Gesundheits- und Krankenpflege-, Altenpflege- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung zur generalistischen Pflegeausbildung hat alle Beteiligten vor große Herausforderungen gestellt. Die zuständigen Ressorts -  Sozialministerium und Kultusministerium - erließen das gesamte Jahr über weitere gemeinsame Verordnungen zur Gestaltung und Umsetzung der neuen Ausbildung.

Die Schulen und Träger der praktischen Ausbildung aus verschiedensten Versorgungsbereichen haben neue Kooperationen geschlossen und neue Modelle des Miteinanders entwickelt, um die Ausbildung auf eine solide Basis zu stellen. So sind auch im Haus die betroffenen Referate 23, 25 und 76 den Weg zur Etablierung der neuen Ausbildung gemeinsam gegangen und haben 2019 die erste gemeinsame Besprechung der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege- und Altenpflegeschulen durchgeführt.

In den Landkreisen wurden Koordinierende eingestellt, die über Landkreisgrenzen hinweg und gemeinsam mit dem Regierungspräsidium ausreichend praktische Ausbildungseinsätze für unsere neuen Pflegeauszubildenden generieren. Die Zulassung geeigneter Einrichtungen wird zentral von Referat 25 wahrgenommen, die Kolleginnen und Kollegen haben gemeinsam die erforderlichen Antragsformulare entwickelt.

Für die ebenfalls beginnende neue hochschulische Pflegeausbildung wird das Regierungspräsidium Tübingen als Vor-Ort-Präsidium zuständig sein. Sowohl die neue Ausbildung als auch die hochschulische Ausbildung sind in Referat 25 angesiedelt, für die öffentlichen Schulen bleibt die Zuständigkeit bei Referat 76.
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Das Referat 25 ist seit 2014 landesweit für die Überwachung und Zulassung mikrobiologischer Labore, die Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz durchführen, zuständig.

Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen wurde ihm im Dezember 2017 zudem die Zuständigkeit für Labore und Einrichtungen übertragen, die der Erlaubnispflicht gemäß § 15 Biostoffverordnung unterliegen.

Das Spektrum an Laboren reicht von kleinen Ein-Personen-Laboren in den Bereichen Umwelt- oder Wasseranalytik, über Labore der niedergelassenen Ärzte und Tierärzte, Qualitätskontroll-und Forschungslabore in der Lebensmittel-, Pharma- oder Medizinprodukteindustrie, universitären und privaten Forschungslaboren hin zu großen privaten, klinikeigenen oder universitären Diagnostiklaboren. Im Bereich der Biostoffverordnung kommen noch die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes hinzu, die für Tätigkeiten der Schutzstufe 4 vorgesehen sind, sogenannte Sonderisolierstationen, in denen Patienten versorgt werden, die beispielsweise an Ebola erkrankt sind.  


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Vier Inspektoren, die sich 2,5 Stellen teilen, sind im Referat mit der Überwachung der ca. 600 Einrichtungen, in denen einzelne oder mehrere Tätigkeiten mit Krankheitserregern angezeigt sind sowie deren Zulassung betraut. Im Jahr 2019 wurden 115 Neu- bzw. Änderungsanzeigen bearbeitet und 44 persönliche Erlaubnisse ausgestellt.  


Insgesamt wurden 180 vor Ort Laborinspektionen durchgeführt. Dies waren teilweise Erstinspektionen oder Inspektionen aufgrund von Umbauten oder Änderungen, größtenteils aber Routineinspektionen. Das gewöhnliche Inspektionsintervall für angezeigte Labore liegt bei 2-3 Jahren. Die 21 Labore der Schutzstufe 3 werden nach Möglichkeit jedes Jahr inspiziert. Für Labore, die über die Jahre hinweg selten Mängel aufwiesen oder bei denen aufgrund des Untersuchungsspektrums und der Untersuchungsmethoden nur von einer sehr geringen potentiellen Gefahr ausgegangen werden kann, werden auch größere Intervalle festgelegt.Gravierende Mängel, die zu einer Untersagung der Tätigkeiten geführt hätten, wurden 2019 nicht festgestellt, was auch das Ergebnis der regelmäßigen Überwachung ist.  

Neben den Regelüberwachungen und Zulassungen stehen die Inspektoren den Laboren auch beratend zur Seite, wenn es darum geht, Labore um- oder neu zu bauen. Die Begleitung in der Planungs- und Bauphase wird von den Laborbetreibern sehr geschätzt und hat sich auch für die Überwachungsbehörde außerordentlich bewährt, da gravierende Probleme im Zulassungs- und Überwachungsverfahren so können vermieden werden können.  
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Bei der Arzneimittelüberwachung ist gute Vernetzung für die Sicherstellung des Verbraucher- und Patientenschutzes ebenfalls ein zentrale Aspekt: Nach erfolgter personeller Aufstockung in 2019 wurde die Grundlage geschaffen für einen verstärkten Kontakt zu den Ärzten und Heilpraktikern, die Arzneimittel erlaubnisfrei unter ihrer unmittelbaren Verantwortung herstellen (arzteigene Herstellung), um sie bei ihren Patientinnen und Patienten anzuwenden. Dazu gehören z. B. Mischungen von Fertigarzneimitteln zur Injektion oder die Aufbereitung von Patientenblut.

Nach verschiedenen Vorfällen aufgrund von – medial verbreiteten – Skandalen in anderen Gebieten Deutschlands (Todesfälle durch von Heilpraktikern gemixte Arzneicocktails, Todesfälle durch von Ärzten hergestellte unsterile Injektionen) soll in Baden-Württemberg eine systematische und risikobasierte Überwachung etabliert werden.

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