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Abteilung 11: Das bundesweite Netz der Marktüberwachung

Abteilung 11: Das bundesweite Netz der Marktüberwachung

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Abteilungspräsident Peter Goossens
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VERNETZUNG WIRD IMMER WICHTIGER!

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Während die Marktüberwachung schon seit langem eng mit Bundesbehörden - wie beispielsweise dem Zoll – zusammenarbeitet, kommen inzwischen auch verstärkt Interaktionen zwischen den Behörden der anderen Bundesländer hinzu.

Internationale Fachmessen finden in ganz Deutschland statt. Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen überprüft seit jeher auf Messebegehungen in Baden-Württemberg, ob die Produkte sicher und konform sind. Aber auch außerhalb von Baden-Württemberg unterstützt sie inzwischen Behörden vor Ort, so zum Beispiel 2019 auf der Interboot-Messe in Düsseldorf und auf der Spielwarenmesse in Nürnberg. Dadurch konnten die auf den beiden Messen vertretenden Messestände von Ausstellern aus Baden-Württemberg direkt besucht und kontrolliert werden.

Gleichzeitig ermöglicht eine länderübergreifende Zusammenarbeit aber auch einen intensiven Fachaustausch der Marktüberwachungsbehörden. Auch können praxisrelevante Fragen zur Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit direkt am Produkt mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Behörden diskutiert werden.

Über das ganze Land verteilt!
Neben den regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustauschen innerhalb der Referate trifft sich die gesamte Abteilung Marktüberwachung einmal im Jahr zu einer Jahrestagung. Regelmäßig werden hierzu Vertreterinnen und Vertreter aus anderen Ländern als Vortragende und Diskussionspartner eingeladen.

Kontakte zu anderen Ländervertreterinnen und -vertretern werden häufig über gemeinsam besuchte Veranstaltungen geknüpft. Hierbei sei insbesondere der Praxisworkshop Marktüberwachung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund und der Deutsche Marktüberwachungskongress in Berlin genannt.

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Die europäische Zusammenarbeit bei Schwerpunktaktionen stärkt die Marktüberwachung und führt zu besseren Ergebnissen bei der Sicherheit und bei der Umsetzung der europäischen Anforderungen.

Im Rahmen der Schwerpunktaktionen lernen die Marktüberwachungsbehörden voneinander und können davon profitieren. Der europäische Markt wird besser vor unsicheren Produkten geschützt, weil die Produkte nicht nur regional auf der Agenda der Marktüberwachungsbehörden stehen, sondern international.
Importeure unsicherer Produkte haben es dadurch schwerer, ihre problematische Ware über eine andere Zollstelle einzuführen, weil auch dort die Marktüberwachung bereits ein Augenmerk auf diese Produktart legt.

Die internationale Zusammenarbeit soll deshalb fester Bestandteil in der Arbeit der Marktüberwachung sein und bleiben. Im kommenden Jahr 2021 wird die Marktüberwachung Baden-Württemberg erstmals zusammen mit der Schweiz als Kooperationspartner gemeinsame aktive Marktkontrollen durchführen.
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Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)

Länderübergreifende Zusammenarbeit für sichere Produkte

Synergien nutzen durch die bundesweite Vernetzung "Marktüberwachung Bauprodukte"

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Darüber hinaus hat die Marktüberwachung beim Regierungspräsidium Tübingen im Jahr 2019 die Federführung der sogenannten Nationalen Joint Action (NJA) „Elektromotoren“, an der vier Bundesländer teilnehmen, übernommen und beteiligt sich im Jahr 2020 selbst an der von Hessen geführten NJA „LED-Beleuchtung“. Über die Jahre 2019 bis 2022 beteiligt sie sich an europaweiten Überprüfungsaktionen in den Produktbereichen „Ventilatoren“ und „Warmwasserbereiter“. Im Bereich Bauprodukte hat sich Referat 115 im Jahr 2019 am länderübergreifenden Pilotprojekt zum Thema „Schrauben“ beteiligt.

Die Vernetzung prägt aktuell die Marktüberwachung. Wo sich die Produkte in einem europäischen Markt bewegen, müssen unter den Marktüberwachungsbehörden Informationen fließen und die Kräfte gebündelt sein. Seien es nationale oder europäische Aktionen, sei es die Zusammenarbeit unter den Bundesländern – die Marktüberwachungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen arbeitet zunehmend vernetzt und tut dies mit großem Engagement.

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Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.

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Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle) und Susanne Eißler (Referat 11 – Organisation, Information und Kommunikation)

Tonsequenzen: Peter Goossens, Heiko Herbrand und Tim Volz, Abteilung 11

Fotocredits: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.
Foto: Lithium-Ionen: © malp-stock.adobe.com
Foto: Eisenkette: © LaroslavNeliubov-stock.adobe.comFoto: Vernetzung: © essoxx-stock.adobe.comHintergund mit Leuchtdioden: © MH-stock.adobe.com

Impressum
Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Pressestelle: 07071 757-3005
Zentrale: 07071 757-0
07071 757-3190 V.i.S.d.P:
Pressesprecher Dirk Abel

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© 2020 Regierungspräsidium Tübingen

Wir danken allen Autorinnen und Autoren für Ihre Beiträge!
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UNSER KOLLEGE TIMO VOLZ GIBT HINWEISE ZUM SICHEREN UMGANG MIT LITHIUM-IONEN-BATTERIEN.  KLICKEN SIE DAFÜR AUF DEN PFEIL UNTEN UND ÖFFNEN SIE DEN LAUTSPECHER OBEN.
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Aufgrund von globalen Lieferketten macht die Produktsicherheit nicht an Landesgrenzen halt. Daher beteiligen sich die Referate der Abteilung Marktüberwachung auch vermehrt an gemeinsamen europäischen Marktüberwachungsaktionen.

So konnten bereits europäische Aktionen mit dem Schwerpunkt „Schnullerhalter“, „Outdoorspielplätze“ und „Kletterausrüstungen“ durchgeführt werden.Im letzten Jahr wurde eine Überprüfungsaktion von Lithium-Ionen-Batterien durchgeführt. Im Rahmen einer koordinierten Aktion zur Produktsicherheit 2019 schlossen sich hierbei zehn Marktüberwachungsbehörden aus sieben EU-Mitgliedstaaten und einem Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)-Mitgliedstaat zusammen, um die Sicherheit der aktuell in ihren jeweiligen Ländern auf dem Markt angebotenen Lithium-Ionen-Batterien zu überprüfen.

Die Abteilung 11 des Regierungspräsidium Tübingen entnahm dabei in ihrem Aufsichtsbezirk Produkte, ließ diese prüfen und forderte die Hersteller bei Mängeln auf, Maßnahmen zu ergreifen.

Foto: © malp-stock.adobe.com

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Die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung ist inzwischen seit Juni 2018 aktiv. Sie ist die Koordinierungsstelle der Bundesländer und Ansprechpartner für die Bundesländer bei der stofflichen Marktüberwachung.

Im Jahr 2019 standen überwiegend der Aufbau der Strukturen und die Abstimmung des Aufgabengebiets mit den zuständigen Gremien - der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie mit der neu gegründeten Steuerungsgruppe der Servicestelle - im Vordergrund.




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Arbeitsschwerpunkte der Servicestelle waren insbesondere:
  • Einrichtung der IT Plattform, bestehend aus einem SharePoint und der Datenbank zur Erfassung der Marktüberwachungsaktionen der Länder. Sie wurde bereitgestellt und für die gemeldeten LänderadministratorInnen und die InspektorInnen aktiviert.

  • Durchführung einer Schulungsreihe zum internetgestützten Informations- und Kommunikationssystem für die europäische Marktüberwachung (ICSMS) mit insgesamt elf Veranstaltungen an fünf Orten.

  • Überarbeitung des BLAC-Leitfadens für die Marktüberwachung von Chemikalien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit.

  • Überarbeitung des LAGA-Marktüberwachungs-Konzepts im Rahmen einer Ad-hoc-AG der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall.
Die Servicestelle führt für die Bundesländer die Erstermittlung zu den Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem des Verbraucherschutzes (RAPEX) durch. Im Rahmen der Erstermittlung wurden insgesamt 762 RAPEX-Meldungen behandelt und in 77 Fällen sogenannte Überwachungsaufträge ausgelöst.
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WAS VERBIRGT SICH HINTER DEM BEGRIFF DER CHEMIKALIENSICHERHEIT?
UNSER KOLLEGE HEIKO HERBRAND GIBT EINE KURZE ERKLÄRUNG: KLICKEN SIE DAFÜR AUF DEN PFEIL UNTEN.
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Chemikalien werden vielerorts eingesetzt – sowohl im Berufsleben als auch im Alltag. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf den Markt bringen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten. 

Fast jeder bestellt heute auch online. Mit dem zunehmenden Marktanteil des Onlinehandels verschieben sich die Warenströme. Für Produkte, die im Onlinehandel angeboten werden, und die in die Europäische Union geliefert werden, gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für Produkte, die vor Ort im Handel angeboten werden.  

Damit die Überwachung von Chemikalien im Internet koordiniert abläuft, wurde die Expertengruppe „Internetüberwachung“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gegründet. Die Koordination dieser Expertengruppe wurde im Jahr 2019 von der Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung übernommen. Neben Koordinationsaufgaben im Rahmen der Jahrestagung wurde die Zusammenstellung des Jahresberichts der Expertengruppe aus den Rückmeldungen der Behörden übernommen.

Wie auch im vergangenen Jahr wurden die BLAC und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) bei der Zusammenstellung der Berichte und Programme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Marktüberwachung unterstützt.

Insgesamt hat die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) im Berichtsjahr die nationale Koordination für insgesamt sechs Projekte des Forums der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) übernommen. An diesen Projekten nahmen jeweils zwischen zwei und zwölf Bundesländer teil. Zu jedem Projekt führte die Servicestelle die entsprechenden Einführungsveranstaltungen durch, beriet die teilnehmenden Länder, stellte die Fragebögen für die jeweiligen Arbeitsgruppen des ECHA-Forums zusammen und erstellte abschließend die nationalen Berichte.


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Auch im Bereich der Bauprodukte fand eine bundesweite Vernetzung statt:

Gemeinsame Handlungsanleitungen sehen hier vor, dass die initiierende Marktüberwachungsbehörde (MÜB) zunächst versucht, einen entdeckten Mangel in Kooperation mit dem betroffenen Wirtschaftsakteur (WA) zu beheben, und zwar unabhängig davon, ob dieser Wirtschaftsakteur seinen Sitz im entsprechenden Bundesland hat oder nicht.

Erst wenn der WA nicht kooperiert, wird der Vorgang förmlich an die für ihn örtlich zuständige MÜB übergeben. So konnte die Marktüberwachung in Baden-Württemberg wie auch alle anderen Marktüberwachungsbehörden ihre Rüstzeiten durch Spezialisierung reduzieren und Synergien nutzen

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