Hinweis

Für dieses multimediale Reportage-Format nutzen wir neben Texten und Fotos auch Audios und Videos. Daher sollten die Lautsprecher des Systems eingeschaltet sein.

Mit dem Mausrad oder den Pfeiltasten auf der Tastatur wird die jeweils nächste Kapitelseite aufgerufen.

Durch Wischen wird die jeweils nächste Kapitelseite aufgerufen.

Los geht's
Abteilung 5: Die Umwelt im Blick

Abteilung 5: Die Umwelt im Blick!

Logo https://rp-tuebingen.pageflow.io/abt5

Das sollten Sie beachten:
  • Wählen Sie bitte den VOLLBILDMODUS.
  • Kontrollieren Sie oben rechts, ob der LAUTSPRECHER eingeschaltet ist.
  • Sie betrachten den Beitrag mit dem HANDY? Dann halten Sie es am besten QUER.
Zum Anfang
0:00
/
0:00
Audio jetzt starten
Abteilungspräsident Dietmar Enkel
antwortet in der Audioaufnahme.

Sie hören nichts? Dann kontrollieren Sie oben rechts im Bild, ob der Lautsprecher geöffnet ist.

Audio öffnen

Zum Anfang
Nach oben scrollen
Nach links scrollen
Nach rechts scrollen
Nach unten scrollen

...über 10 Jahre Biosphärengebiet Schwäbische Alb!

...warum Kläranlagen so wichtig für die Gewässerqualität sind!

...über unser Starkregenrisikomanagement!

...das Thema Luftreinhaltung in Balingen...

Zum Anfang
Zum Anfang
0:00
/
0:00
Video jetzt starten
Zum Anfang
Die ehemalige Kläranlage Merklingen liegt östlich der Ortschaft neben einem Steinbruch in einem Wasserschutzgebiet zur Trinkwassergewinnung. Hier gibt es keinen Fluss, nicht einmal einen kleinen Bach, in den das gereinigte Abwasser aus der Kläranlage eingeleitet werden kann. Deshalb musste es auf dem Kläranlagengelände über eine Karstspalte – d. h. praktisch über ein Loch – direkt in das Grundwasser eingeleitet werden.

Die Kläranlage Merklingen war mit 2.300 sogenannten Einwohnerwerten eine kleine und für den Ausbau mit einer
4. Reinigungsstufe nach heutigen Erkenntnissen eher eine zu kleine Kläranlage – sofern andere Alternativen bestehen. Daher hat die Gemeinde bereits im Jahr 2013 – unterstützt vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis – ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob ein Abwasseranschluss an eine benachbarte Kläranlage möglich ist. Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieses Gutachten mit Landesmitteln gefördert. Ergebnis ist bzw. war eine Empfehlung für einen Anschluss an die Ulmer Kläranlage.

Die Gemeinde Merklingen hat daraufhin für das Jahr 2016 einen Förderantrag „zur Eliminierung von Spurenstoffen durch Anschluss über einen 9,2 km langen Ableitkanal an die Kläranlage Steinhäule in Ulm/Neu-Ulm“ gestellt. Ab dem Anschlusspunkt in Blaustein-Bermaringen wird das Abwasser über die bestehende Kanalisation nach Ulm und weiter nach Neu-Ulm auf die rund 30 km entfernte Kläranlage Steinhäule geleitet.
Zum Anfang

Bürgermeister Sven Kneipp und Regierungspräsident  Klaus Tappeser bei der Inbetriebnahme der Abwasserleitung, Foto: Jürgen Fromm
Bürgermeister Sven Kneipp und Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Inbetriebnahme der Abwasserleitung, Foto: Jürgen Fromm
Vollbild
Die Ulmer Kläranlage hat die Bezeichnung „Steinhäule“ und reinigt das Abwasser aus Ulm, Neu-Ulm und mehreren Gemeinden im Umfeld (440.000 Einwohnerwerte). Sie liegt auf Neu-Ulmer Stadtgebiet und wird vom Zweckverband Klärwerk Steinhäule betrieben. Da nach der üblichen mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigung unter anderem noch verschie­dene Spurenstoffe sowie Bakterien im Abwasser enthalten sind, wurde auf der Ulmer Kläranlage durch die Hochschule Biberach das sogenannte „Ulmer Verfahren“ entwickelt und wird zwischenzeitlich auch dort angewendet.

Durch den Einsatz der Pulveraktivkohle als 4. Reinigungsstufe wird ein Großteil dieser Spurenstoffe sowie ein Teil der immer noch vorhandenen Bakterien zurückgehalten. Darüber hinaus wird der Nährstoff Phosphor im Ablauf nochmals deutlich reduziert. Bei den Spurenstoffen handelt es sich um Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel, Hormone, Biozide, Korrosionsschutzmittel, Desinfektionsmittel, Pflanzenschutzmittel und weitere biologisch schwer abbaubare Verbindungen. 


Regenwasserbehandlung Merklingen
Die Gemeinde Merklingen ist unmittelbar nach dem ersten Schritt den zweiten Schritt gegangen. Für das Jahr 2017 wurde ein Förderantrag für den Bau eines Retentionsbodenfilters gestellt. Dieser konnte direkt neben der ehemaligen Kläranlage im Wesentliche 2019 fertiggestellt werden.  

Der Retentionsbodenfilter ist notwendig, weil die Überläufe aus den vorhandenen Regenüberlaufbecken nicht über den oben genannten 9,2 km langen Kanal und die weiteren bereits bestehenden Ortskanalisationen nach Ulm abgeleitet werden können. Das Überlaufwasser wird nun in einem Filter gereinigt. In diesem Filter wird künftig nur noch bei Regen anfallendes (Misch-)Wasser vor Ort behandelt und in das Grundwasser eingeleitet.
Bürgermeister Sven Kneipp und Regierungspräsident  Klaus Tappeser bei der Inbetriebnahme der Abwasserleitung, Foto: Jürgen Fromm
Bürgermeister Sven Kneipp und Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Inbetriebnahme der Abwasserleitung, Foto: Jürgen Fromm
Schließen
Zum Anfang

Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert- Entwicklung an den straßennahen Meßstellen in Tübingen und Reutlingen (2008 – 2019)
Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert- Entwicklung an den straßennahen Meßstellen in Tübingen und Reutlingen (2008 – 2019)
Vollbild
Die Luftqualität hat sich auch in den verkehrlich hochbelasteten Straßen weiter verbessert, sodass 2019 die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in Balingen, Ravensburg, Ulm und Tübingen eingehalten wurden. Auch in Reutlingen setze sich die sehr positive Entwicklung der Luftqualität fort, allerdings wurde dort an der straßennahen Messstelle Reutlingen Lederstraße-Ost der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert über das Kalenderjahr noch nicht eingehalten (siehe Grafik).
Im städtischen Hintergrund, der repräsentativ ist für einen Großteil der Bevölkerung, wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert seit Messbeginn eingehalten. Der Luftschadstoff Feinstaub PM10 wird im gesamten Regierungsbezirk Tübingen bereits seit einigen Jahren eingehalten.

Prognosen zeigen, dass durch weitere, schnell zu realisierende Maßnahmen der Grenzwert für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert im Jahr 2020 in Reutlingen auch ohne Verkehrsverbote eingehalten wird. Diese neuen Maßnahmen werden in der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen festgesetzt. Die Fortschreibung soll in 2020 abgeschlossen werden.

In Balingen hat sich die Luftqualität sehr gut entwickelt, so dass das Regierungspräsidium Tübingen die Aufhebung der Umweltzone prüft. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 soll aus Lärmschutzgründen beibehalten werden.
Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert- Entwicklung an den straßennahen Meßstellen in Tübingen und Reutlingen (2008 – 2019)
Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert- Entwicklung an den straßennahen Meßstellen in Tübingen und Reutlingen (2008 – 2019)
Schließen
Zum Anfang
Spätestens mit den Starkregenereignissen im Jahr 2016 (zum Beispiel 29. Mai Braunsbach) ist klar – es lohnt sich auf solche Extremwetterlagen (besser) vorbereitet zu sein. Mit der Veröffentlichung des Leitfadens Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg Ende des Jahres 2016 ist das Land Baden-Württemberg hier im bundesweiten Vergleich früh vorrangegangen. Die Erstellung von Konzepten seitens der Kommunen – von der Analyse und Darstellung der Gefahr in Starkregengefahrenkarten über die Risikoanalyse bis zu Handlungskonzepten zur Minderung des Risikos – wird vom Land mit 70 Prozent gefördert.
Zum Anfang

Abb.1 Ausschnitte aus dem Entwurf zur Praxiserprobung der Hinweise zur Plausibilisierung von Starkregengefahrenkarten durch die unteren Wasserbehörden
Abb.1 Ausschnitte aus dem Entwurf zur Praxiserprobung der Hinweise zur Plausibilisierung von Starkregengefahrenkarten durch die unteren Wasserbehörden
Vollbild
...dann wirkt die fachliche Projektleitung Starkregenrisikomanagement (fPL SRRM) – mit der Geschäftsstelle (GS) am Regierungspräsidium Tübingen - maßgeblich mit.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) hat sie eingesetzt, um die Einführung des Leitfadens Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg zu begleiten. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden offene Fragen und Bedürfnisse aufgegriffen und über geeignete Medien beantwortet. Hierbei kooperiert die GS fPL SRRM regelmäßig eng mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und dem UM sowie weiteren Partnern.

Im Jahr 2019 konnte den unteren Wasserbehörden eine Hilfestellung an die Hand gegeben werden wie Starkregengefahrenkarten Schritt für Schritt geprüft und plausibilisiert werden können. Die Veröffentlichung dieser Hinweise zur Plausibilisierung von Starkregengefahrenkarten durch die UWB wurde mit einer landesweiten Veranstaltung begleitet und befindet sich nun in der Praxiserprobung.

Oft wurden wir gefragt, wie ein Landratsamt entscheiden kann, welche Kommunen gezielt auf die Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts angesprochen werden sollten.  Auch hier konnten wir Abhilfe schaffen, so wurde die OAK Hinweiskarte veröffentlicht, die einen ersten Eindruck der Gefährdungslage geben kann.

Abb.1 Ausschnitte aus dem Entwurf zur Praxiserprobung der Hinweise zur Plausibilisierung von Starkregengefahrenkarten durch die unteren Wasserbehörden
Abb.1 Ausschnitte aus dem Entwurf zur Praxiserprobung der Hinweise zur Plausibilisierung von Starkregengefahrenkarten durch die unteren Wasserbehörden
Schließen
Zum Anfang

Abb.3 Landnutzung und noch nicht angepasste Oberflächenabflusskennwerte (OAKs) in einem Neubaugebiet. Diese können durch Übertragung von OAKs aus ähnlichen Gebieten angepasst werden. (©LUBW)
Abb.3 Landnutzung und noch nicht angepasste Oberflächenabflusskennwerte (OAKs) in einem Neubaugebiet. Diese können durch Übertragung von OAKs aus ähnlichen Gebieten angepasst werden. (©LUBW)
Vollbild
Die ab Ende 2016 gesammelten Erfahrungen werden seit 2019 möglichst zeitnah über Hinweise der Geschäftsstelle fachliche Projektleitung SRRM an die Beteiligten kommuniziert. Auf diese Weise wird die Qualität der SRRM Konzepte weiter verbessert und neueste Erkenntnisse können berücksichtigt werden.

So wurden unter anderem Empfehlungen zur Verwendung überflutungstiefenabhängiger Rauheitsbeiwerte anhand aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse gegeben und eine Empfehlung veröffentlicht wie die hydrologischen Eingangswerte bei veränderter Landnutzung angepasst werden können.

Ein Großteil dieser Hinweise ist inzwischen in das Leistungsverzeichnis für SRRM Konzepte überführt (April 2020).
Auch die Risikoanalyse, in welcher betroffene Objekte und Bereiche identifiziert, untersucht und bewertet werden, wurde im Jahr 2019 von einer Arbeitsgruppe beleuchtet. Nun kann im Anhang 6 – Risikoanalyse (Veröffentlichung April 2020) detailliert nachgelesen werden wie vorzugehen ist und welcher Detaillierungsgrad für eine Förderung seitens des Landes erwartet wird. Eine Zusammenfassung des Vorgehens gibt es zudem in einem Fachartikel für die Zeitschrift Wasserwirtschaft (Heft 12 / 2019) nachzulesen.

Weitere Antworten zu wichtigen Fragen, unter anderem zu rechtlichen Themen, wurden in die Kompaktinformation mit FAQ aufgenommen und im Mai 2019 als aktualisierte Fassung bereitgestellt.

Interessiert? Detaillierte Informationen zum Kommunalen Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg finden Sie im Webangebot der LUBW.



Abb.3 Landnutzung und noch nicht angepasste Oberflächenabflusskennwerte (OAKs) in einem Neubaugebiet. Diese können durch Übertragung von OAKs aus ähnlichen Gebieten angepasst werden. (©LUBW)
Abb.3 Landnutzung und noch nicht angepasste Oberflächenabflusskennwerte (OAKs) in einem Neubaugebiet. Diese können durch Übertragung von OAKs aus ähnlichen Gebieten angepasst werden. (©LUBW)
Schließen
Zum Anfang

Diagramm oben: Auswertung der Datenabgaben im SRRM von Januar 2019 bis März 2020, © Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Diagramm oben: Auswertung der Datenabgaben im SRRM von Januar 2019 bis März 2020, © Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Vollbild
Bild rechts: Als fachliche Projektleitung versuchen wir die Kommunen im Regierungsbezirk Tübingen sehr eng zu begleiten, um immer ein Gefühl zu behalten wo der Schuh drückt und wie das Land noch besser unterstützend tätig werden kann. Besonders wertvoll ist dabei die Teilnahme an vor-Ort-Terminen mit Akteuren wie der Feuerwehr, dem Bauhof, dem Tiefbauamt und, und, und.


Im Jahr 2019 haben sich in Baden-Württemberg 46 weitere Gemeinden zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagement (SRRM) Konzepts entschlossen und konnten eine Förderbewilligung im Gesamtvolumen von 2,8 Mio. Euro erhalten. Ende 2019 beschäftigten sich bereits etwa 14 Prozent der Gemeinden in Baden-Württemberg mit der Beantragung, Erarbeitung oder Umsetzung von SRRM Konzepten. Eine Zahl auf die sich nach knapp drei Jahren seit Einführung des Leitfadens stolz sein lässt. Zudem trägt die Arbeit der bereits vorher begonnenen Konzepte Früchte. So steigt die Zahl an fertiggestellten Starkregengefahrenkarten immer weiter. Bis Ende 2019 konnten 26 Gemeinden ein fertiges Starkregenrisikomanagement vorweisen, welches sie nun schrittweise umsetzen.Die GS fPL SRRM bedankt sich für das erfolgreiche Jahr 2019 bei allen Beteiligten!

Diagramm oben: Auswertung der Datenabgaben im SRRM von Januar 2019 bis März 2020, © Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Diagramm oben: Auswertung der Datenabgaben im SRRM von Januar 2019 bis März 2020, © Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Schließen
Zum Anfang
Zum Anfang

Multimediale Projektwebsite mit Beiträgen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen.

Vollbild
Inhalte: Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen

Konzeption und Gestaltung: Silvia Langer (Koordinierungs- und Pressestelle) und Susanne Eißler (Referat 11 – Organisation, Information und  Kommunikation)

Filmsequenzen: Silvia Langer und Naomi Krimmel (Koordinierungs- und Pressestelle)

Fotocredits: Regierungspräsidium Tübingen, soweit im Bild nicht anders ausgewiesen.
Foto: Reutlingen-Übersicht: © Manuel Schönfeldt-stock.adobe.com
Weitere Fotos in der Themenübersicht:
Vernetzung: © esoxx-stock.adobe.com
Metall-Gliederketten: © Laroslav_Neliubov-stock.adobe.com
Klassenzimmer. © Dmitry_Vereshchagin-stock.adobe.com
Luftbild Bodensee: © Gerhard Plessing Flug und Bild
Regengeräusch: ©canva.com



Impressum
Regierungspräsidium Tübingen Pressestelle
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Pressestelle: 07071 757-3005
Zentrale: 07071 757-0
07071 757-3190 V.i.S.d.P:
Pressesprecher Dirk Abel

Hinweis: Die Informationen, die Sie auf dieser Website vorfinden, wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen übernommen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. Diese Website enthält auch Links oder Verweise auf Websites Dritter. Diese Links zu den Websites Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten durch den Herausgeber dar. Es wird keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt solcher Websites übernommen und keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung - gleich welcher Art - solcher Inhalte entstehen. Mit den Links zu anderen Websites ermöglichen die Regierungspräsidien den Nutzern lediglich den Zugang zur Nutzung der Inhalte. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
Datenschutz

© 2020 Regierungspräsidium Tübingen

Wir danken allen Autorinnen und Autoren für Ihre Beiträge!
Schließen
Zum Anfang

Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Vollbild
Durch Sondermittel der Regierungsfraktionen konnte in 2018 und 2019 das Projekt „Naturschutzorientierte Strukturanalyse der Schäferei im BSG und Erstpflege von Wacholderheiden“ ungesetzt werden.

Dabei wurde eine grobe Analyse der Schäferei imBiosphärengebiet vorgenommen und vier interkommunale Weidegebiete für die Detailanalyse und Ausarbeitung, sowie Umsetzung von passenden Maßnahmen ausgewählt.
In der Detailanalyse konnten einige erschwerende Bedingungen zur Optimierung der Schäferei hinsichtlich der Naturschutzziele und der wirtschaftlichen Wertschöpfung herausgearbeitet werden. Für jedes Weidegebiet wurde ein individueller Maßnahmenplan erstellt. Diese Lösungsansätze sind auf Verhältnisse in verschiedensten Weidegebieten und Gemeinden übertragbar.

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Das  Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt wird 2020/21 mit drei großen Projekten im Biosphärengebiet fortgeführt. So auch ein Schäferei-Projekt zur „Nachhaltigen Offenhaltung von Wacholderheiden“. Es soll die Offenhaltung der traditionell beweideten Landschaften und damit auch die Sicherung der Lebensräume der dort vorkommenden seltenen und gefährdeten Insekten- und Pflanzenarten unter den aktuellen agrarökonomischen Bedingungen (Hütehaltung) in der großen Fläche bei entsprechender Honorierung der Pflegeleistung sichern.
Schließen
Zum Anfang

Unsere Welt entdecken, verstehen gestalten

Vollbild
Im Rahmen einer feierlichen Auszeichnungsveranstaltung überreichte die Schirmherrin des Netzwerks Biosphärenschulen, Dr. Susanne Eisenmann, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, die Urkunden und Plaketten an die ersten sieben Biosphärenschulen.

Das Kooperationsprojekt ermöglicht SchülerInnen an regelmäßigen Lehrangeboten zu Themen des Biosphärengebiets im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung teilzunehmen. Ein grundlegender Bestandteil ist das Entdecken und Erleben von Natur und Kultur vor der eigenen Haustür, um dadurch das Interesse für verschiedene Lebensräume und Lebenswelten zu wecken.

Außerschulische Partnerinnen und Partner werden bei der Erarbeitung und Umsetzung der Unterrichtsmodule einbezogen. So begleiten StreuobstpädagogInnen SchülerInnen im Jahresverlauf auf die Obstwiese, wird mit Hilfe von Landwirt und Förster der eigene Kartoffelacker bewirtschaftet oder unter fachkundiger Anleitung die schuleigenen Hühner gehegt und gepflegt. Schülerinnen und Schüler werden so befähigt, Zusammenhänge zu verstehen, künftige Entwicklungen zu bewerten, das eigene Verhalten zu hinterfragen und selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten verantwortungsbewusst zu handeln und zu gestalten.
Schließen
Zum Anfang

2019 feierte das Biosphärengebiet Schwäbische Alb (BSG) die 10-jährige UNESCO-Anerkennung.

Zum Jubiläum fanden 10 Veranstaltungen statt, die Einblicke in alle Themenbereiche, in denen sich diese UNESCO-Modellregion weiterentwickelt, boten. Parallel dazu wurde mit der Abgabe des Berichts für die turnusgemäße UNESCO-Evaluierung ein wichtiger Meilenstein erreicht. Das deutsche MAB-Nationalkomitee, der verlängerte Arm des UNESCO-MAB-Programms auf Bundesebene, äußerte sich in einer Stellungnahme positiv zur Entwicklung des BSG. So seien in den vergangenen 10 Jahren die Ziele und die drei Funktionen von UNESCO-Biosphärenreservaten im BSG sehr gut aufgegriffen worden. Entsprechend werden in den kommenden Jahren die erfolgreichen Aktivitäten weiter ausgebaut und bestehende Optimierungspotenziale angegangen.
Zum Anfang

Vollbild
Die Verbesserung des Biotopverbunds von Kalkmagerasen und Wacholderheiden war ein wichtiges Thema in der Naturschutzarbeit der Geschäftsstelle im vergangen Jahr. Zentral dabei waren die drei Ziele:
  1. Artenschutz:
    Schaffung von Lebensraum insbesondere für die typischen und teils gefährdeten Schmetterlinge und Heuschreckenarten und Verbesserung des Verbunds ihrer Lebensräume.

  2. Landschaftsbild:
    Aufwertung und Bewahrung des charakteristischen Landschaftsbildes indem ein Zuwachsen der Wacholderheiden verhindert wird.

  3. Beweidung:
    Erleichterung der Beweidung durch Verbindung von Weideflächen z. B. durch die Aufweitung von Triebkorridoren.

In enger Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden (UNB), Landschaftserhaltungsverbänden (LEV), dem Forst und den Kommunen konnten Insgesamt über 50 Hektar Magerrasen und Wacholderheiden gepflegt werden, finanziert durch eine Förderung der Stiftung Naturschutzfonds (Münsingen) und Mitteln der Regierungsfraktionen (Gomadingen und Schelklingen).

Diese Maßnahmen finden  dieses Jahr ihren Abschluss.
Derzeit werden weitere Pflegemaßnahmen im Raum Münsingen in den Antrag des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 56, bei der Stiftung Naturschutzfonds zur Verwendung der Ersatzzahlungen für die Ertüchtigung der Hochspannungsleitung Rommelsbach-Herbertingen eingebracht.
Schließen
Zum Anfang

Ranger bei der Instandhaltung von Untersuchungsplots (Fotos: Biosphärengebiet Schwäbische Alb).
Ranger bei der Instandhaltung von Untersuchungsplots (Fotos: Biosphärengebiet Schwäbische Alb).
Vollbild
Seit Herbst 2018 sind zwei Rangerstellen bei der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb besetzt.

Im Tätigkeitsbereich Naturschutz und Forschung waren sie am Kernzonenmonitoring mit der Instandhaltung der Untersuchungsplots und der Laufkäferfallenleerung beteiligt. Im Rahmen des Biotopverbundprojektes begleiteten sie als Umsetzungsmanager verschiedene Landschaftspflegemaßnahmen.

Ihre Aktivitäten im Junior-Ranger-Programm, u. a. eine ganztägige Junior-Ranger-Kid Abschlussveranstaltung sowie Fachvorträge für Studierende waren ihre Schwerpunkte im Bereich Bildung.

Auf Gebietsstreifen kamen die Ranger zudem an den touristischen Hotspots mit vielen Gästen ins Gespräch. Sie unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit der Geschäftsstelle bei Auftritten auf Messen und den zahlreichen Veranstaltungen im Rahmen der 10 Jahre UNESCO-Feierlichkeiten. Im zweiten Quartal 2020 werden zwei zusätzliche Ranger eingestellt. Dann können zu den schon laufenden Aktivitäten auch neue Konzepte umgesetzt werden, wie z. B. der Besuch der Ranger in der 1. Klasse der Biosphärenschulen oder öffentliche Exkursionen zu Naturschutzprojekten der Geschäftsstelle.
Ranger bei der Instandhaltung von Untersuchungsplots (Fotos: Biosphärengebiet Schwäbische Alb).
Ranger bei der Instandhaltung von Untersuchungsplots (Fotos: Biosphärengebiet Schwäbische Alb).
Schließen
Zum Anfang

Vollbild
Unter der neuen Produktmarke „hochgehberge“ - Ausgezeichnet wandern im Biosphärengebiet Schwäbische Alb (BSG)" werden im Frühjahr 2020 die letzten der insgesamt 21 neuen Premiumwander- und Premiumspazierwanderwege im und um das BSG ausgewiesen.
Die Wege dienen zur Attraktivierung des Wanderangebotes aber auch zur Besucherlenkung zum Schutz der Natur. Kriterien für ihre Auszeichnung als Premiumwander- und Premiumspazierwanderweg sind u. a. eine naturnahe Wegeführung mit einem sehr geringen Anteil asphaltierter Strecken, ein abwechslungsreiches Landschaftsbild und eine ausreichende Beschilderung und Markierung, die das Wandern ohne Karte ermöglicht.

So führen die Touren der „hochgehberge“ mit einer Gesamtlänge von 170 km auf naturbelassenen Wegen durch das BSG.Die zertifizierten Rundwanderwege können in beide Richtungen begangen werden. Die Wegeführung ist durch Wegweiser und Markierungsplaketten gekennzeichnet. Am Start jeder Tour gibt es eine Portaltafel mit Hinweisen zum Wegeverlauf, Höhenprofil und Wissenswertes zum Wanderweg.

Zum 10-jährigen Jubiläum der UNESCO-Anerkennung des BSG fand im Mai 2019 die offizielle Eröffnung in Anwesenheit von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Burg Hohenneuffen statt.
Weitere Informationen unter: hochgehberge
Schließen
Zum Anfang
Scrollen, um weiterzulesen Wischen, um weiterzulesen
Wischen, um Text einzublenden